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Was sind transzendentale Modalbegriffe?: Konzeption und Grenze der kantischen Modalbegriffe und Hegels Gegenentwurf.

Melichar, Hannes Gustav
In: Kant-Studien, Jg. 111 (2020-06-01), Heft 2, S. 161-190
Online academicJournal

Was sind transzendentale Modalbegriffe?: Konzeption und Grenze der kantischen Modalbegriffe und Hegels Gegenentwurf 

The relation between Kant's conception of modalities in the Postulates of Empirical Thought and Hegel's conception in the Logic of Essence has not been addressed in the current scholarship. I argue that there is in fact a close connection that becomes visible if the desideratum which is implied by Kant's conceptions is understood. Thus, after an analysis of the Kantian modal postulates, the article shows that they are sufficient to characterize the necessity of Kant's Grundsätze and, hence, a specific form of synthetic propositions a priori. However, I will prove that they are insufficient to characterize Kant's synthetic propositions a priori about transcendental philosophy. This insufficiency in the characterization of transcendental philosophy itself brings into the arena Hegel, who supplements the Kantian modalities with a self-reflexive form of transcendental modality.

Keywords: Postulates of Empirical Thinking; transcendental modalities; Hegel

1 Einleitung

Die Modalbegriffe ‚Möglichkeit', ‚Wirklichkeit' und ‚Notwendigkeit' sind – trotz einiger Vorbehalte in der Philosophie des 20. Jahrhunderts – ein fester Bestandteil unseres alltäglichen und wissenschaftlichen Vokabulars. Doch obgleich sie wichtig und unverzichtbar für Wissen und Wissenschaft sind, so ist ihre logische Struktur dennoch nicht einfach zu fassen. Daher reicht das Problem, die Modalbegriffe logisch stringent zu konzipieren und ihnen eine passende Funktion zu zuweisen, die für unsere Erkenntniszwecke geeignet ist, bis in die Antike, etwa in die aristotelische Philosophie zurück.

Verschärft wird das Problem nun dadurch, dass die Modalbegriffe im Gegensatz zu anderen Prädikaten nicht helfen, einen Sachverhalt zu beschreiben, wie etwa das Prädikat ‚x ist ein Mensch' mit dem Individuum ‚Sokrates' den Sachverhalt ‚Sokrates ist ein Mensch' in einer Proposition fasst. Der Unterschied zu den Prädikaten der Aussagen- und Prädikatenlogik besteht nun darin, dass sie sich nicht wahrheitsfunktional verhalten. D. h., dass sie in Kombination mit verschiedenen Aussagen, denen der gleiche Wahrheitswert zukommt, zu verschiedenen Wahrheitswerten führen. Betrachtet man die wahren Propositionen ‚2 + 2 = 4' und ‚[18] veröffentlichte die Kritik der reinen Vernunft (= KrV) erstmals 1781' zusammen mit dem Modaloperator ‚notwendig', so ist die Aussage ‚Es ist notwendig, dass 2 + 2 = 4' wahr, während die Aussage ‚Es ist notwendig, dass Kant die KrV erstmals 1781 veröffentlichte' intuitiv falsch zu sein scheint, denn es hätte etwa Verzögerungen im Druck geben können, so dass die Erstveröffentlichung um ein Jahr verschoben worden wäre. Aufgrund solcher Besonderheiten haben Modalbegriffe besonders in der empiristischen Philosophie Skepsis hervorgerufen, weil sie sich, anders als deskriptive Ausdrücke, nicht auf Erfahrungen zurückführen lassen und zugleich den Erkenntnisinhalten nicht neutral gegenüberzustehen scheinen.

Ein wesentlicher Anstoß für die Entwicklung der Transzendentalphilosophie Immanuel Kants ist es, der Skepsis gegenüber Modalbegriffen entgegenzutreten und diesen ein Fundament außerhalb der sinnlichen Erfahrung zu geben. Indem Kant sie als Bedingungen der Möglichkeit für Erkenntnisse interpretiert, sollen sie sowohl für die Erfahrungserkenntnis gerechtfertigt, als auch unabhängig von der Erfahrung fundiert sein. Dabei stellt sich jedoch die Frage, wie diese Modalbegriffe genau zu verstehen sind, die immerhin alle Erkenntnis formen sollen.

Zeitgenössisch werden die Ausdrücke ‚möglich' und ‚notwendig' in der Regel als Modaloperatoren eingeführt, die den Wahrheitswert von einfachen Sätzen beeinflussen. Dabei kann ihre Bedeutung dann durch die Semantik möglicher Welten verdeutlicht werden. Die zeitgenössische Philosophie der Modallogik unterscheidet dabei im Wesentlichen drei verschiedene Typen von Modalbegriffen: 1. logische, 2. nomologische und 3. metaphysische Modalitäten. Diese drei Typen unterscheiden sich in der Vorannahme, was als mögliche Welt in Betracht gezogen werden muss: Hinsichtlich einer beliebigen Proposition p muss also betrachtet werden, in welchen möglichen Welten p wahr oder falsch ist. Mit logischer Modalität (1.) ist dabei ein weites Verständnis von möglichen Welten gemeint. Es umfasst jede Konstellation von Sachverhalten, solange diese Konstellation nicht widersprüchlich ist.  Vgl. [33], Theodore: Logic for Philosophy. Oxford u. a. 2010, 133 f. Mit der nomologischen Modalität (2.) wird diese weite Interpretation restringiert: Es werden nur mögliche Welten zugelassen, die den gleichen Naturgesetzen folgen, wie unsere, wirkliche Welt. Daher bietet die nomologische Modalität durch diese Beschränkung eine höhere Relevanz für die meisten Erkenntnisinteressen.  Eine kritische Diskussion bietet Meixner, Uwe: Modalität. Möglichkeit, Notwendigkeit, Essenzialismus. Frankfurt am Main 2008, 41–53. Der dritte Typ der Modalbegriffe, die metaphysische Modalität (3.), soll nun weiter als die nomologische, aber weniger restriktiver als die logische sein: Sie sollen sich nach metaphysischen Gesetzen oder Essenzen von Gegenständen richten, die für alle metaphysisch-möglichen Welten identisch sind.  Berühmt geworden ist die metaphysische Notwendigkeit natürlich durch [19], Saul A.: Naming and Necessity. Cambridge, Mass. 2001, 35 f.; 123–125. Die metaphysischen Modalbegriffe sind allerdings umstritten, weil es schwierig ist sie zu präzisieren.  Vgl. die Kritik von [26] 2008, 53–62. Meixner argumentiert, dass die Annahme von essentiellen Eigenschaften nicht die Einführung eines anderen Typs von Modalbegriffen benötigt, sondern auf Kripkes Unterscheidung von starren und nichtstarren Designatoren eingeholt wird. Denn im Fall eines starren Designators wird in allen möglichen Welten das gleiche Objekt mit der Kennzeichnung bezeichnet. Dadurch sind die (wesentlichen) Eigenschaften für alle möglichen Welten die gleichen, solange der Designator starr verwendet wird.

Jedoch ist die Idee, Modalbegriffe einzuführen, die weder auf Naturgesetzen noch auf bloß logischen Axiomen beruhen, für die Philosophie nicht ohne Charme. Gerade für die Transzendentalphilosophie ist es für ein besseres Verständnis ihrer selbst unabdingbar, die Modalbegriffe, die sie impliziert, zu klären. Denn schon transzendentale Argumente beanspruchen bestimmte Propositionen als notwendig zu begründen, die weder rein logisch-analytisch ist, noch auf Naturgesetzen beruht. Wenn etwa der Satz ‚Der eliminative Materialismus kann artikuliert und verteidigt werden' einen Selbstwiderspruch begeht, dann nicht aufgrund der bloßen Bedeutung der verwendeten Terme und nicht aufgrund der Naturgesetze.  Das Beispiel stamm von [2], Adrian: „Performative transcendental Arguments". In: Philosophia 33, 2005, 74, der es als „self-stultifying" bezeichnet. Der Selbstwiderspruch liegt darin, dass die Theorie des eliminativen Materialismus impliziert, dass es keine Überzeugungen gibt, die eine Theorie stützen können, und keine Überzeugungen gibt, die eine Theorie bilden können. Verteidigen und artikulieren setzt aber voraus, dass es Überzeugungen sind, die verteidigt werden, die andere Überzeugungen stützen und die artikuliert werden. Bardon verweist darauf, dass dieses Argument von Richard Swinburn stammt. Vgl. [35], Richard: „Scientific Realism and the Plasticity of Mind by Paul M. Churchland". In: Philosophy 55, 1980, 275. Und auch in die umfassenden Entwürfe einer Transzendentalphilosophie, zum Beispiel in Gestalt eines Systems, sind Modalbegriffe involviert, die nicht einfach als logische oder nomologische verständlich sind.  Wenn im Folgenden Hegels Philosophie als eine Transzendentalphilosophie bezeichnet wird, dann muss hinzugefügt werden, dass [8]in einem völlig anderen Sinn transzendentalphilosophisch argumentiert als Kant. Es können mindestens drei Begriffe von Transzendentalphilosophie unterschieden werden: 1. Transzendentalphilosophie als die Analyse des menschlichen Bewusstseins. 2. Transzendentalphilosophie als Reflexion auf die Bedingungen der Möglichkeit von Wissen. 3. Transzendentalphilosophie als Reflexion auf die Geltungsbedingungen von Propositionen oder Theoremen. Kants Philosophie lässt sich dem zweiten Typus zuordnen. Die Bedingungen der Möglichkeit von Wissen liegt für Kant dem zufolge in synthetischen Sätzen a priori, aber vor allem in subjektiven Akten des Erkenntnissubjekts. Hegels Philosophie hingegen folgt dem dritten Typus. Zwar entwickelt er diesen aus der kantischen Philosophie, geht aber über Kant hinaus, indem die Geltungsbedingungen nicht in Eigenschaften eines Erkenntnissubjekts liegen. Dass [9] das Erbe der kantischen Transzendentalphilosophie antritt, scheint mir außer Frage zu stehen. Aber er verbindet mit diesem Anspruch, in der Wissenschaft der Logik weitere Disziplinen konsistent verbinden zu können, nämlich: 1. Logik, 2. Transzendentalphilosophie, 3. Ontologie und 4. philosophische Theologie. Vgl. [14], Vittorio: Hegels System. Der Idealismus der Subjektivität und das Problem der Intersubjektivität. Hamburg 1998, 61–68. Wenn etwa Kant meint, dass der Grundsatz „Alle Veränderungen geschehen nach dem Gesetze der Verknüpfung der Ursache und Wirkung"  KrV, A 189/B 232. für das Verständnis von Objektivität notwendig ist, dann gilt das aus dem Grund, dass er aus der komplexen Struktur unserer Fähigkeit logisch zu urteilen entspringt und eine Voraussetzung für die Möglichkeit etwas zu wissen überhaupt ist. Jedoch ist nicht nur die Frage interessant, welche Modalbegriffe durch die Transzendentalphilosophie begründet werden, sondern auch, welche sie selbst voraussetzt. Denn auch den Behauptungen innerhalb der Transzendentalphilosophie kommt ein modaler Status zu, der erhellt werden muss, soll Klarheit über diesen Typus philosophischer Theorie gewonnen werden.

Anstatt diese Frage jedoch direkt anzugehen, wird im vorliegenden Artikel versucht Klarheit über die Behandlung von Modalbegriffen in zwei der historisch herausragenden Formen der Transzendentalphilosophie zu gewinnen: dem kantischen und dem hegelschen Versuch der Grundlegung unseres Wissens. Dabei konzentriert sich der Artikel auf die Modalbegriffe, die beide Autoren im Rahmen ihrer theoretischen Philosophie bestimmen und genauer, auf die Grundlegungen in der KrV und der Wissenschaft der Logik (= WdL). Dafür wird im ersten Abschnitt Kants Unterscheidung von logischen und transzendentalen Modalbegriffen erläutert. Die letzteren sollen dabei für unser Wissen konstitutiv sein und den skeptischen Angriff auf die Modalität von David Hume abwehren. Kants Grundlegung soll also die Modalbegriffe für empirische Wissenschaften bereiten, wodurch sogleich die Frage entsteht, ob sie auch für die synthetischen Sätze a priori, welche die Grundlegung leisten, gilt. In dieser Hinsicht wird argumentiert, dass sich in der Tat aus Kants Konzeption Modalbegriffe ableiten lassen, die synthetische Sätze a priori im Sinne Kants charakterisieren können. Dennoch soll gezeigt werden, dass Kants Konzeption in einem wichtigen Sinn beschränkt ist: Der modale Status der Begründung der synthetischen Sätze – und damit der Transzendentalphilosophie selbst – bleibt bei Kant unbestimmt. Diese Unbestimmtheit treibt über Kants Begründung hinaus. Die hegelsche Philosophie kann nun als eine Philosophie verstanden werden, die diesen Schwung aufnimmt. Dabei versucht Hegel durchaus Lösungen für die Begründungslücken der kantischen Philosophie zu finden, was ihn aber zu einer fundamental anderen Gestalt der Rechtfertigung führt, auch wenn diese der Grundlegung des Wissens verpflichtet bleibt. Wie Hegel die Modalbegriffe in der WdL reflektiert, soll daher im abschließenden Teil des Aufsatzes untersucht werden.

2 Kants Konzeption der Modalbegriffe

2.1 Logische Modalität

Kant geht in der KrV im Wesentlichen von zwei Arten von Modalbegriffen aus. Beide Arten haben dabei gemeinsam, keine Objekteigenschaften zu bestimmen, sondern das Verhältnis von Erkenntnisgegenstand zum Erkenntnissubjekt angeben.  Vgl. KrV, § 9, A 74/B 99 f. Die beiden Modalitätsarten gehen aus der Unterscheidung von Denken und Erkennen hervor, die Kant etwa im § 22 der B-Ausgabe besonders deutlich ausspricht,  Vgl. KrV, § 22, B 146–148. und der daraus folgenden Distinktion von reiner/allgemeiner und transzendentalerLogik. Während die reine Logik die Regeln des Urteilens und Schlussfolgerns feststellt, dabei aber von jeder Erkenntnis abstrahiert, ist die transzendentale Logik gerade dadurch gekennzeichnet, dass sie die Denkregeln in ihrem Bezug auf mögliche Erfahrung betrachtet.  Vgl. KrV, A 52 f./B 77: „Eine allgemeine, aber reine Logik, hat es also mit lauter Principien a priori zu thun und ist ein Kanon des Verstandes und der Vernunft, aber nur in Ansehung des Formalen ihres Gebrauchs, der Inhalt mag sein, welcher er wolle (empirisch oder transscendental)." KrV, A 57/B 81 f.: „Eine solche Wissenschaft, welche den Ursprung, den Umfang und die objective Gültigkeit solcher Erkenntnisse bestimmte, würde transscendentale Logik heißen müssen, weil sie es bloß mit den Gesetzen des Verstandes und der Vernunft zu tun hat, aber lediglich, sofern sie auf Gegenstände a priori bezogen wird, und nicht wie die allgemeine Logik auf die empirischen so wohl als reinen Vernunfterkenntnisse ohne Unterschied." Indem diese Denkregeln nur auf mögliche Erfahrung angewendet werden können, bleiben sie allgemein und für alle Erkenntnis gültig, weil Erkenntnisse nur durch den Bezug auf Sinnlichkeits- oder Erfahrungsinhalte möglich sind, so Kant.  Vgl. KrV, A 702/B 730: „So fängt denn alle menschliche Erkenntniß mit Anschauungen an, geht von da zu Begriffen, und endigt mit Ideen. Ob sie zwar in Ansehung aller dreien Elemente Erkenntnißquellen a priori hat, die beim ersten Anblicke die Grenzen aller Erfahrung zu verschmähen scheinen, so überzeugt doch eine vollendete Kritik, daß alle Vernunft im speculativen Gebrauche mit diesen Elementen niemals über das Feld möglicher Erfahrung hinaus kommen könne, [...]." Die daraus folgenden Modalitätsarten sind: 1. die logische Modalität, die zur allgemeinen und reinen Logik – dem reinen Denken – zu rechnen ist, und 2. die transzendentale oder reale Modalität, die ihre Bedeutung durch den Bezug auf mögliche Erfahrung erhält.

Die logische Modalität, die Kant nach heutigem Standard ganz konventionell modelliert, baut axiomatisch auf dem Satz vom Widerspruch, dem „allgemeinen und völlig hinreichenden Principium aller analytischen Erkenntniß"  KrV, A 151/B 191. Hervorhebung G.M. , auf, den Kant wie folgt definiert:

„Keinem Dinge kommt ein Prädicat zu, welches ihm widerspricht; [...]."  KrV, A 151/B 190.

Logisch möglich sind demnach 1. alle einfachen Begriffe, die qua Einfachheit keinen Widerspruch enthalten können, und 2. alle zusammengesetzten, deren Bestandteile sich nicht widersprechen. Somit sind alle Begriffe möglich, deren Definition widerspruchsfrei ist, und Widerspruchsfreiheit bildet das logische Kriterium für Definitionen. Dieser logischen Möglichkeit entgegengesetzt ist das nihil negativum, einem der vier Begriffe „von Nichts"  KrV, A 291/B 348. , da es sich im Fall des Widersprechenden um einen „Leeren Gegenstand ohne Begriff"  KrV, A 292/B 348. handelt.

Kant nimmt – und das ist eine Besonderheit seiner Modaltheorie gegenüber der Leibniz-Wolff'schen Schule  Vgl. [29], Hans: „Die Stufen der Modalität. Kants System der Modalbegriffe". In: Logik, Ethik und Sprache. Festschrift für Rudolf Freundlich. Hrsg. von Kurt Weinke. Wien u. a. 1981, 196.  – im reinen Denken nicht bloß Möglichkeit und Notwendigkeit an, sondern fügt Wirklichkeit als dritte, eigenständige Modalität hinzu. Diese drei Kategorien gründen in den drei Modalitäten der Urteile in Kants Urteilstafel. Dort werden sie von verschiedenen Urteilstypen gefasst: 1. Dem problematischen Urteil, das einem Urteilsgehalt die Form „bloß möglich"  KrV, A 74/B 100. zu sein gibt. 2. Dem assertorischen Urteil, das den Urteilsinhalt als „wirklich (wahr)"  Ibid. 100. und 3. dem apodiktischen Urteil, das besagt, dass man den Urteilsinhalt „als nothwendig ansieht"  KrV, A 75/B 100..

Die logischen Modalurteile tragen, wie Kant sagt, „nichts zum Inhalte des Urtheils"  KrV, A 74/B 100. bei, weshalb Burkhard Hafemann sie als „logische Formen zweiter Stufe" bezeichnet.  Vgl. [7], Burkhard: „Logisches Quadrat und Modalbegriffe bei Kant". In: Kant-Studien 93, 2002, 409–423, hier: 413. Vgl. auch KrV, A 74/B 99 f.: „Die Modalität der Urtheile ist eine ganz besondere Function derselben, die das Unterscheidende an sich hat, daß sie nichts zum Inhalte des Urtheils beiträgt, [...] sondern nur den Werth der Copula in Beziehung auf das Denken überhaupt angeht." Stattdessen wird durch die Kopula in den Modalurteilen das Verhältnis des Urteilsinhaltes zum Denken angegeben und das gibt ihnen ihren Namen: logische Modalität.  Vgl. dazu auch die Ausführung in Log, § 30, AA 09: 108.16–109.21. In der Anmerkung zu dem Paragraphen unterscheidet Kant zwischen Urteilen, die problematisch und damit als möglicher Weise falsch gedacht werden, und Sätzen, die assertorisch gesetzt werden, denen also der Wahrheitswert wahr zugeschrieben wird, ohne dass sie deswegen für notwendig gehalten werden müssen. Damit verwendet Kant die Terme Satz und Urteil um die gleiche Unterscheidung einzuführen, die [4] durch die Differenzierung von Waagrechtem- und Urteilsstrich einfängt. Vgl. Frege, Gottlob: „Funktion und Begriff". In: Funktion, Begriff, Bedeutung. Fünf logische Studien. Hrsg. von Günther Patzig. Göttingen 2008, 15 Für diese gelten die üblichen Regeln des Modalquadrates: notwendig ist, dessen Gegenteil unmöglich ist, und möglich ist, dessen Gegenteil nicht notwendig gilt.  Das entspricht der logischen Struktur, die heute für die gebräuchlichsten modallogischen Systeme angenommen wird: □(A) gdw. nicht(◊(nicht(A))). Vgl. Meixner 2008, 21. Analog dazu gilt die Umkehrung: ◊(A) gdw. nicht(□(nicht(A))). Diese wechselseitige Bestimmbarkeit der Modaloperatoren gilt für jedes der modallogischen Systeme T, S4, B, S5. Es ist zudem unabhängig von der Interpretation der Modaloperatoren, also ob diese als logisch, naturgesetzlich oder metaphysisch interpretiert werden. Bspw. ist naturgesetzlich notwendig, dessen Gegenteil naturgesetzlich unmöglich ist. Die Indizes in der Notation zeigen an, dass jeweils der Notwendigkeits- und der Möglichkeitsoperator im gleichen Sinn interpretiert werden muss – die Gültigkeit geht also verloren, wenn zwischen den genannten drei Interpretationen der Modaloperatoren hin und her gesprungen wird.

Entscheidend ist nun für Kant, dass sich aus der Erwägung logischer Möglichkeit und Notwendigkeit keine Erkenntnis generieren lässt, womit er David Hume folgt.  Vgl. [16], David: Principle writings on religion, including Dialogues concerning natural religion and The natural history of religion. 2008, Part II, 47 f.:„Were a man to abstract from every thing which he knows or has seen, he would be altogether incapable, merely from his own ideas, to determine what kind of scene the universe must be, or to give the preference to one state or situation of things above another. For as nothing, which he clearly conceives, could be esteemed impossible or implying a contradiction, every chimera of his fancy would be upon an equal footing; nor could he assign any just reason, why he adheres to one idea or system, and rejects the others, which are equally possible. He might set his fancy a rambling; and she might bring him in an infinite variety of reports and representations. These would all be possible; but being all equally possible, he would never, of himself, give a satisfactory account for his preferring on oh them to the rest. Experience alone can point out to him the true cause of any phenomenon." Weder die Objektivität, noch das Dasein irgendeines Gegenstandes lassen sich aus den rein logischen Modalverhältnissen erkennen, was auf Kants bekanntes Diktum hinausläuft, dass die Gedanken ohne Anschauungen leer seien.  Vgl. KrV, A 51/B 75: „Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind. Daher ist es ebenso nothwendig, seine Begriffe sinnlich zu machen, (d. i. ihnen den Gegenstand in der Anschauung beizufügen), als seine Anschauungen sich verständlich zu machen (d. i. sie unter Begriffe zu bringen)." Der Grund liegt darin, dass der ‚Satz vom Widerspruch' nur notwendig, aber nicht hinreichend für Erkenntnisgewinn ist. Es fehlen also weitereKriterien, die eine echte Erkenntniserweiterung begründen. Die Leere des Gedankens bedeutet nun allerdings nicht, dass in diesem keine Bestimmungen gedacht würden. Dass ein Begriff gemäß seiner Definition a priori Prädikate beinhaltet, verneint Kant damit nicht. Einzig lässt sich über die analytischen Bestandteile kein erkenntniserweiterndes Urteil fällen, dessen Negation nicht mit gleichem Recht angenommen werden könne. Der Versuch aus reinem Denken zu erkennen kommt dem Fabulieren gleich, wie Kant schreibt:

Wenn eine Erkenntniß objective Realität haben, d. i. sich auf einen Gegenstand beziehen, und in demselben Bedeutung und Sinn haben soll, so muß der Gegenstand auf irgendeine Art gegeben werden können. Ohne das sind die Begriffe leer, und man hat dadurch zwar gedacht, in der That aber durch dieses Denken nichts erkannt, sondern bloß mit Vorstellungen gespielt.  KrV, A 155/B 194 f.

2.2 Transzendentale Modalität

Um hinreichend für die Erweiterung der Erkenntnis zu sein, fehlt den logischen Modalurteilen also ein zum Satz vom ausgeschlossenen Widerspruch hinzukommendes Kriterium.  Vgl. Höffe, Otfried: Kants Kritik der reinen Vernunft. Die Grundlegung der modernen Philosophie. München 2011, 193. Dieses Kriterium findet Kant im Bezug des Urteilsinhalts auf mögliche Erfahrung.  Vgl. dazu den wichtigen § 76 in Kants KU. Kant kontrastiert hier zwei Arten von Erkenntnisgewinn: 1. Die Erkenntnis, die durch das Zusammenspiel von Verstandestätigkeit und sinnlicher Anschauung gewonnen wird, also nur im Zusammenspiel von zwei Erkenntnisstämmen. 2. Dagegen hält er die Konzeption einer Erkenntnis, die allein durch Denkaktivität zustande kommt. Letztere würde durch die Denkakte die Existenz des entsprechenden Sachverhaltes setzen. Vgl. KU, AA 05, § 75.397–401. Dabei geht es Kant jedoch darum, dass die Erkenntnis von Menschen und uns ähnlichen Wesen auf die zwei Stämme angewiesen ist und reine Verstandestätigkeit, um einen Ausdruck McDowells zu verwenden, „frictionless spinning in a void" ist. Vgl. [25], John: Mind and World. With a New Introduction. Cambridge 2000, 11. Vgl. auch Strawson's „principle of significance": [34], Peter F.: The Bounds of Sense. An Essay on Kant's Critique of Pure Reason. Abingdon und New York 2006, 16; Guyer, Paul: „The Postulates of Empirical Thinking in Gerneral an the Refutation of Idealism (A 218/B 265–A 235/B 294)". In: Immanuel Kant. Kritik der reinen Vernunft. Hrsg. von Georg Mohr und Marcus Willaschek. Berlin 1998, 298.

Kants eigene Begründung und Erläuterung der in Abgrenzung von den ‚logischen', ‚real' und auch ‚transzendental'  Vgl. KrV, A 244/B 302. Die Bezeichnungen „real" und „transzendental" werden im Folgenden als austauschbar behandelt, wenn sie sich auf Modalitäten beziehen. genannten Modalbegriffe folgt seinem Begründungsschema, das er für seine Transzendentalphilosophie entwickelt: In den Deduktionen werden reine Begriffe a priori gewonnen und gerechtfertigt, im Schematismus wird ihnen durch den Bezug auf die Anschauungsformdes inneren Sinns Bedeutung verliehen  Vgl. [6] 1998, 302. und schließlich mündet die Konzeption in den Grundsätzen des reinen Verstandes, in denen synthetischen Sätze a priori dargelegt werden, die sich aus Vorhergehendem als Erkenntnisse a priori ergeben. Für das Verständnis der Modalkategorien sind diese Grundsätze entscheidend, weshalb sich die folgende Analyse auf sie beschränkt.

Den letzten und entscheidenden Schritt der kantischen Modaltheorie bildet also die Einführung der Postulate des empirischen Denkens, wie die aus den Modalitätskategorien gebildeten Grundsätze heißen. Denn damit entfaltet und vervollständigt Kant seine Idee der ‚transzendentalen Modalitäten'. Er definiert diese synthetischen Sätze a priori wie folgt:

  • Was mit den formalen Bedingungen der Erfahrung (der Anschauung und den Begriffen nach) übereinkommt, ist möglich.
  • Was mit den materialen Bedingungen der Erfahrung (der Empfindung) zusammenhängt, ist wirklich.
  • Dessen Zusammenhang mit dem Wirklichen nach allgemeinen Bedingungen der Erfahrung bestimmt ist, ist (existirt) nothwendig.  KrV, A 218/B 265 f. Vgl. dazu [13] 2011, 193 f.

Diese Grundsätze sind ‚Erklärungen der Modalität in ihrem empirischen Gebrauch'  Vgl. KrV, A 219/B 266. , ja mehr noch: Die Grundsätze restringieren die Kategorien auf den empirischen Gebrauch – eine Anwendung außerhalb gegebener Erfahrung führt zu Scheineinsichten, wie Kant in der „Dialektik" der KrV aufweisen möchte.  Guyer 1998, 301 weist auf die Bedeutung von Kants Modalkategorien für die Zurückweisung der vorkantischen Metaphysik hin. Die Kategorien wären also ohne den Bezug auf Erfahrung bedeutungslos.  Vgl. dazu auch den ganzen zweiten Beweisschritt der transzendentalen Deduktion. Besonders § 22 argumentiert für den Erfahrungsbezug. KrV, § 22, B 146–148. Das macht das Wesen der von Kant grundgelegten Modalbegriffe aus: Ihre Bedeutung ergibt sich – einzig – aus dem Bezug auf Gegenstände, die nur in möglicher Erfahrung gegeben werden können.

Bei der Betrachtung der Postulate fällt auf, dass die in der Modallogik üblichen Transformationen des Möglichkeits- und Notwendigkeitsbegriffes für die transzendentalen Modalbegriffe nicht gelten: Via Negation des Modaloperators und Negation der Proposition lassen sich gewöhnlich Möglichkeit und Notwendigkeit wechselseitig bestimmen;  Also: ‚□p ↔¬◊¬p' und ‚◊p ↔ ¬□¬p'. gleiches ist für die kantischen Definitionen jedoch nicht ohne weiteres gültig. Die Umformung des 1. Postulats hieße etwa, dass jeder Sachverhalt notwendig wäre, dessen Gegenteil nicht mit den formalen Bedingungen der Erfahrung übereinkäme.  Die Definition des ersten Postulats lautet: „Was mit den formalen Bedingungen der Erfahrung (der Anschauung und den Begriffen nach) übereinkommt, ist möglich." D. h. ◊p = ‚p kommt mit den formalen Bedingungen der Erfahrung überein'. Dem entsprechend wäre □p = ‚non-p kommt nicht mit den formalen Bedingungen der Erfahrung überein'. A. Kamlah weist darauf hin, dass das 1. Postulat nicht der Umformung des 3. Postulats entspricht. Kamlah liest allerdings die Notwendigkeit gemäß des 1. Postulats stärker als hier angegeben: „Was durch die formalen Bedingungen der Erfahrung bestimmt ist, ist notwendig" (Vgl. [17], Andreas: „Kants Antwort auf Hume und eine linguistische Analyse seiner Modalbegriffe". In: Kant-Studien 100, 2009, 40 f.) Die hier angegebene vorsichtigere Formulierung beruht auf der Vermutung, dass Kant nicht ausschließen würde, dass es Sachverhalte oder Gegenstände geben kann, bei denen auch die Negation mit den formalen Bedingungen der Erfahrung übereinstimmt. Etwa sind „Caesar überschreitet den Rubikon" und „Caesar überschreitet nicht den Rubikon" gleichermaßen möglich. Hingegen gilt das nicht für „Das wahrnehmbare Wesen" und „Das nicht-wahrnehmbare Wesen". Dennoch dürfte Kant ablehnen, dass derart auf die Notwendigkeit eines wahrnehmbaren Wesens geschlossen werden kann. Dann wären in solchen Fällen die Bedingungen der Erfahrung aber nicht bloß notwendig, sondern auch hinreichend für das Bestehen des jeweiligen Sachverhaltes. Damit wäre aber ein Existenzschluss möglich, den Kant streng ablehnt.  Vgl. KrV, A 601/B 629: „Unser Begriff von einem Gegenstande mag also enthalten, was und wie viel er wolle, so müssen wir doch aus ihm herausgehen, um diesem die Existenz zu ertheilen." Die einzige Ausnahme scheint Kant für Argument zu machen, dass Descartes Einsicht aus der 2. Meditation gleicht: „Dagegen bin ich mir meiner selbst in der transscendentalen Synthesis des Mannigfaltigen der Vorstellungen überhaupt, [...] bewußt, nicht wie ich mir erscheine, noch wie ich an mir selbst bin, sondern nur daß ich bin. Diese Vorstellung ist ein Denken, nicht ein Anschauen." (Vgl. KrV, § 25, B 157.) Darüber hinaus muss aber bemerkt werden, dass selbst wenn die Umformung des 1. Postulats von Kant als Notwendigkeit akzeptiert würde, das 3. Postulat damit nicht abgeleitet wäre. Denn dieses besagt nicht, dass dasjenige notwendig ist, dessen Gegenteil nicht mit den formalen Bedingungen der Erfahrung übereinkommt, sondern dass etwas notwendig ist, das in einem Zusammenhang mit einem Wirklichen steht, wenn der Zusammenhang nach den Bedingungen der Erfahrung besteht.  Guyer 1998, 306–308 zeigt, dass Kants Argument die Konklusion erreicht, dass das Notwendige und das Wirkliche zumindest potentiell die gleiche Extension aufweisen. Hier ist nicht das Verhältnis von einem Sachverhalt zu seiner Negation entscheidend, sondern das Verhältnis zu einem gänzlich anderen Sachverhalt, der bereits wirklich ist. Damit ist der kantische Notwendigkeitsbegriff stärker als die Ableitung aus dem ersten Postulat und damit auch stärker als sein transzendentales Möglichkeitspostulat, da der gesetzmäßige Bezug zu einem anderen empirischen Gegenstand als Kriterium hinzutritt. Ein entscheidender Grund dafür ist, dass Kant strikt ablehnt, dass die Existenz von etwas auf anderem Wege feststellbar ist, als durch Erfahrung (und mithin durch sinnliche Anschauung).  Zu beachten ist, dass Kant selbst eine Ausnahme zulässt, nämlich die Existenz des Ichs. Vgl. KrV, § 25., B 157 f.

Dem grundgelegten Möglichkeitsbegriff zu Folge bezeichnen zwei Typen von Begriffen Mögliches: 1. Empirische Begriffe, die sich einer Synthesis verdanken, welche mit dem Material der Erfahrung beginnt. 2. Reine Begriffe, die sich aus den formalen Bedingungen der Erfahrung selbst ableiten, ihr Objekt aber stets in der Anschauung haben.  Beispiele bilden die mathematischen Begriffe, die Kant nur für erfüllt hält, weil sie sich anschaulich konstruieren lassen. Vgl. zu reinen und empirischen Begriffen KrV, A 220/B 267 Zur notwendigen Konstruierbarkeit der mathematischen Gegenstände: KrV, A 718/B 746. Nun könnte man meinen, es ließen sich nun aus Begriffen, die Anschauliches bezeichnen, mögliche Welten o. Ä. bilden, jedoch lehnt Kant das als „gedichtete Begriffe" ab. In seinem Kommentar zum ersten Postulates legt Kant auf eigentümliche Weise nahe, dass nur die je gemachte Erfahrung über die Möglichkeit belehren könne.  Kant bestätigt das im auf der 2. Seite des XV. (Halb) Bogens im X. Convolut im Opus postumum: „Die Möglichkeit eines solchen müßte wen die Erfahrung nicht Beispiele davon aufwiese als Hirngespinst des Fürsten von Palagonia von jederman verworfen werden. [...] Also giebt es Sinenobjecte deren Möglichkeit (sogar) nur durch die Wirklichkeit denkbar ist." (OP, AA 22: 383.12–22; vgl. auch OP, AA 22: 399.01 f.). Denn Ausdenken könne man sich viel, etwa neue Kräfte und andere Substanzen; diese haben für Kant aber keinen Erkenntniswert und sind daher nicht als reale Möglichkeiten zu verstehen.  Vgl. KrV, A 222 f./B 269 f.

Die realeWirklichkeit von etwas erfordert Wahrnehmung oder Verbindung mit einer aktuellen Wahrnehmung nach den Analogien der Erfahrung.  Das stellt [1], Henry E.: Kant's Transcendental Idealism. An Interpretation and Defense. New Haven/London 2004, 286 als zentrales Ziel der Postulate heraus. Letzteres stellt sicher, dass auch nicht-unmittelbar Wahrnehmbares wie subatomare Teilchen oder Strahlungen als wirklich bezeichnet werden können. Darin liegt dann der Unterschied zum Grundsatz der Realitätskategorie, die prima facie mit der Wirklichkeitskategorie identisch sein könnte: Das Reale ist durch einen intensiven Grad, also tatsächlichen ‚Einfluss[] auf den Sinn', gekennzeichnet.  Vgl. KrV, B 207 f. Kant bestätigt das auf der 4. Seite des CII. Bogen im V. Convolut des opus postumum: „Der Schritt aber von der Möglichkeit zur Wirklichkeit geschieht mit Zuverläßigkeit dadurch daß er der Gegenstand Einer möglichen Erfahrung und wegen der Totalität der Bestimmungen die zum Begriffe eines Individuum gehören ein Erfahrungsgegenstand ist welches identisch ebenso viel sagt als seine Behauptung ist ein Erfahrungssatz." (OP, AA 21: 604.30–605.04).

Die Notwendigkeit, die durch das 3. Postulat definiert wird, nennt Kant auch die „materiale Nothwendigkeit im Dasein"  KrV, A 226/B 279.. Gemäß dieser kann von einem gegebenen Gegenstand „comparativ" ein anderer, in Kausal- oder Wechselwirkung stehender erschlossen werden, insofern die Verknüpfung der beiden Gegenstände bei gegebenem ersten den zweiten (nach den Analogien) mit Notwendigkeit fordert.  Da das Ding-an-sich-Problem zwar schwerwiegend für die kantische Philosophie ist, aber hier weder das Thema und noch der Angriffspunkt sein soll, kann nur knapp darauf hingewiesen werden, dass sich hinsichtlich des Dinges an sich aus dieser Notwendigkeit ein Problem für Kant ergibt. Das Problem wird in folgendem Schluss explizit: P1: Wenn p zu t1 kausal notwendig q zu t2 fordert, so ist die Existenz von q zu t2 notwendig. P2: p ist ein wahrnehmbarer Sachverhalt. q ist ein wahrnehmbarer Sachverhalt. P3: Ein wahrnehmbarer Sachverhalt beruht auf Empfindung. Empfindung ist die Wirkung des Dinges an sich. C1,2,3: Dann lässt sich zu t1 bereits die zu t2 notwendig eintretende Empfindung, mithin die Wirkung des Dinges an sich voraussagen , und das mit Notwendigkeit. Natürlich ist schon die von Kant angenommene Attribution der Kausalkategorie auf das Ding an sich im Widerspruch zu Kants eigenen Prämissen. Was Kant damit ausschließen möchte, ist, dass ein Gegenstand durch sich selbst notwendig und damit als existent erkannt werden kann, was seine Kritik am ontologischen Gottesbeweis vorwegnimmt.  Vgl. KrV, A 227 f./B 280: „Die Nothwendigkeit betrifft also nur die Verhältnisse der Erscheinungen nach dem dynamischen Gesetze der Causalität, und die darauf sich gründende Möglichkeit, aus irgend einem gegebenen Dasein (einer Ursache) a priori auf ein anderes Dasein (der Wirkung) zu schließen. Alles, was geschieht, ist hypothetisch nothwendig; das ist ein Grundsatz, welcher die Veränderung in der Welt einem Gesetze unterwirft, d. i. einer Regel des nothwendigen Daseins, ohne welche gar nicht einmal Natur stattfinden würde."

Interessant ist schließlich, dass aus den Postulaten gefolgert werden kann, dass alles Wirkliche auch hypothetisch notwendig ist, vorausgesetzt, Kant meint mit den Analogien implizit auch das Prinzip, dass gleiche Ursachen gleiche Wirkungen haben. Wenn dieses also gilt, so ist alles ‚indirekt' Wirkliche, das nach Gesetzen der Analogie mit einer aktuellen Wahrnehmung verbunden ist, notwendig. Und das gilt, weil notwendig ist, was durch „das Kriterium der Nothwendigkeit", das „lediglich in dem Gesetze der Erfahrung liege"  Vgl. KrV, A 227/B 280. , also den Analogien, mit aktuellen Wahrnehmungen verbunden ist. Jedoch ist nicht nur das ‚indirekt' Wirkliche notwendig, sondern auch das ‚direkt' Wirkliche, also das Wahrgenommene, weil schließlich auch dieses als Wirkung vorhergehender Ursachen  Vgl. KrV, A 228/B 280: „[...]: nichts geschieht durch ein blindes Ohngefähr; [...]." und als in Wechselwirkung stehend begriffen werden muss. So ist alles Wirkliche zwar nicht absolut, aber doch hypothetisch notwendig, wie auch Kant schließt:

Alles, was geschieht, ist hypothetisch nothwendig; das ist ein Grundsatz, welcher die Veränderung in der Welt einem Gesetze unterwirft, d. i. einer Regel des nothwendigen Daseins, ohne welche gar nicht einmal Natur stattfinden würde.  KrV, A 228/B 280. Allerdings reicht die Notwendigkeit auch nicht über Wahrnehmbares hinaus, weil nur Erscheinungen durch die Relationen der Analogien verbunden sein können, weil diese ja die Gesetze der Erfahrung sind. Dass die drei Modalbegriffe für Kant letztlich koextensiv sind, betont Gardner , Sebastian: Kant and the Critique of Pure Reason. London/New York 1999, 127.

3 Kritik an Kants Konzeption der Modalbegriffe

Soweit also Kants Grundlegung der transzendentalen Modalbegriffe für den „empirischen Gebrauch"  KrV, A 219/B 266.. Es handelt sich um einen profunden Entwurf, die Modalbegriffe für empirisch-wissenschaftliche Praxis zu begründen.  Diese Aufgabe anzugehen und mit einem anspruchsvollen Begründungsprogramm zu verbinden, ist ein großer Verdienst Kants, dessen Schwierigkeiten nicht darüber hinwegtäuschen sollten, wie schwierig die Sache selbst ist. Das Modalbegriffe im wissenschaftlichen Kontext nicht einfach verständlich zu machen sind, zeigt ja etwa Quines Kritik, die auf Eliminierung der Modalbegriffe aus den empirischen Wissenschaften hinausläuft. Vgl. [31], Willard van Orman: „Reference and modality". In: Quine, W. v. O.: Reference and modality. New York u. a. 1961, 152–156.

Mit der Bereitstellung der Modalbegriffe für den empirisch-wissenschaftlichen Gebrauch liegt allerdings der Verdacht nahe, dass die Modalbegriffe für die Philosophie selbst nicht verwendbar sind. Der Verdacht ist also, dass die Modalbegriffe nicht hinreichen, um die synthetische Sätze a priori zu charakterisieren, in denen die Transzendentalphilosophie besteht. Das folgt der Beobachtung, Kants Theorie sei irreflexiv, d. h. seine transzendentale Argumentation ginge von einem Sachverhalt aus, der skeptisch bestreitbar ist – die Grundlage für Kant Transzendentalschlüsse bildet nicht etwas, was in einer skeptischen Gegenargumentation selbst vorausgesetzt werden müsste, sondern die grundsätzlich auch bestreitbare (wahrheitsfähige) Erfahrung. Von dieser ausgehend analysiert Kant die notwendigen Bedingungen, aber damit beweist er nur, was angenommen werden muss, wenn Erfahrung möglich ist, nicht aber, dass Erfahrung möglich ist. Kants Augenmerk liegt also durchgängig auf der sinnlich-empirischen Erfahrung und so erläutert er nicht die Geltung seiner eigenen Theorie: die Voraussetzungen und Bedingungen der Theorie der Erfahrung bleiben im Dunkeln.

Die synthetischen Sätze a priori haben aber einen modalen Charakter, denn was a priori ist, ist notwendig.  Vgl. KrV, B 3: „Findet sich also Erstlich ein Satz der zugleich mit seiner Nothwendigkeit gedacht wird, so ist er ein Urtheil a priori; [...]." F. v. Kutschera stellt fest, dass Kant zwei Kriterien für Apriorität hat: Universalität und Notwendigkeit, die aber insofern asymmetrisch sind, als das Universalität Notwendigkeit impliziert, das Implikationsverhältnis aber nicht umkehrbar ist. Vgl. [21], Franz von: Die Wege des Idealismus. Paderborn 2006, 85 f. Folgender Satz, der der KrV entnommen ist, soll hier als Beispiel für synthetische Sätze dienen:

  • Die gerade Linie zwischen zwei Punkten ist die kürzeste Verbindung zwischen diesen.  Vgl. KrV, B 16.
  • Die Notwendigkeit dieses Satzes lässt sich nun nicht mithilfe der Erläuterung der Notwendigkeit des 3. Postulats verstehen. Setzt man etwa den Satz 1 in das Postulat ein, so ergibt sich:

    N1.: Dass die Linie zwischen zwei Punkten die kürzeste Verbindung zwischen diesen ist, ist im Zusammenhang mit dem Wirklichen nach allgemeinen Bedingungen der Erfahrung bestimmt.

    Diese Bestimmung ist wenig sinnvoll und somit reicht die Notwendigkeit, die Kant im Postulat fasst, nicht hin, um die Notwendigkeit der synthetischen Sätze a priori zu erläutern.  Ebenso lässt sich auch nicht das Schema der Notwendigkeit, also das ‚Dasein zu aller Zeit' zur Erklärung heranziehen: Zwar sind die synthetischen Sätze a priori notwendig wahr, bzw. sie gelten notwendig, und sind damit zu aller Zeit gültig, aber in welchem Sinn sie ‚da sind', ist nicht klar, bzw. falsch, wenn mit Dasein die Realität im Sinne von ‚Empfunden werden' gemeint ist. Insofern scheitert die Selbstcharakterisierung Kants: Die Notwendigkeit der synthetischen Sätze a priori ist nicht mit derjenigen verständlich zu machen, die Kant selbst begründet.

    Weil aber, wie oben gezeigt, die Modalbegriffe der Postulate nicht in der Beziehung des Modalquadrats stehen, da das erste und das dritte Postulat sich nicht wechselseitig definieren lassen, bietet Kant formal gesehen zwei unterschiedliche Modalkonzeptionen an. Es lassen sich aufgrund der Definierbarkeit zwei Formen von Modalität ableiten: eine aus dem Notwendigkeitsbegriff und eine aus dem Möglichkeitsbegriff, worauf Hans Poser in einem Aufsatz von 1981 hingewiesen hat.  Vgl. [28] 1981. In der klaren und übersichtlichen Analyse zeigt Poser, dass sich der Notwendigkeitsbegriff, der aus dem 1. Postulat abgeleitet werden kann, auf synthetische Sätze a priori anwenden lässt.  Die Frage, ob sich die Umformulierung des 3. Postulats als ein sinnvoller Möglichkeitsbegriff für empirische Möglichkeit verstehen lässt, bleibt im Folgenden unberücksichtigt.

    Das scheint zwar nicht Kants Intention zu treffen, der die Möglichkeit von Gegenständen, nicht von synthetischen Sätzen im Blick hat,  Vgl. etwa Guyer 1998 und [27], Giuseppe: Die Postulate des empirischen Denkens überhaupt. KrV A 218 – 235 / B 265 – 287. Ein kritischer Kommentar. Berlin/Boston 2012. wäre aber eine interessante Komplementierungsmöglichkeit der Kritischen Philosophie, mit welcher die oben angesprochene Selbstcharakterisierung im Bereich der Modalaussagen zu leisten wäre.

    Der sich aus dem 1. Postulat mithilfe der Transformationsregel ‚◊p ↔ ¬¬p' abgeleitete Notwendigkeitsbegriff lautet:

    Notwendigkeitf: Notwendig ist, dessen Negation nicht mit den formalen Bedingungen der Erfahrung übereinkommt.  Oder mit Satzvariabel: „NP = ¬p kommt nicht mit den formalen Bedingungen der Erfahrung überein." Die Umformung ist aus dem 1. Postulat „Möglich ist, was mit den formalen Bedingungen der Erfahrung übereinkommt." mithilfe der Transformationsregel: ‚◊p ↔ ¬¬p.

    Zu diesem fügt sich tatsächlich das Beispiel für synthetische Sätze a priori, Satz 1:

    Zu 1.: Dass die gerade Linie zwischen zwei Punkten nicht die kürzeste Verbindung zwischen diesen ist, kommt nicht mit den formalen Bedingungen der Erfahrung überein.

    Die Formulierung scheint sinnvoll und im Rahmen der kantischen Philosophie richtig zu sein, denn wenn die Anschauungsform des Raumes eben derart ist, dass eine gerade Linie zwischen zwei Punkten die kürzeste Verbindung ist, dann ist der Satz 1. notwendig, gemäß den Bedingungen der Möglichkeit von Erfahrung.

    Nun sind derartige synthetische Sätze a priori allerdings nicht die einzigen Theoreme, dessen modalen Status Kant näher bestimmen muss, damit die KrV durchsichtig wird: Es müssen etwa auch die Bedingungen der Möglichkeit von synthetischen Sätzen a priori selbst modal bestimmt werden. Z. B. müssen die Kategorien selbst als notwendig bestimmt werden, denn wären etwa alternative Kategorien möglich, so wären auch andere Grundsätze, mithin andere synthetische Sätze a priori möglich. Offensichtlich lässt sich Kants 3. Postulat nicht auf die Kategorien und Anschauungsformen anwenden. Und auch der abgeleitete Notwendigkeitsbegrifff, der zwar nicht offensichtlich sinnlos ist, bleibt schlicht tautologisch: Was immer zu den Bedingungen der Erfahrung gezählt wird, ist notwendig. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Bedingungen der Grundsätze, die Kategorien und Anschauungsformen, selbst in einer notwendigen Fundierungsrelation zu den synthetischen Sätzen der Grundsätze stehen. Diese ist jedoch nicht in gleicher Weise schon durch den Notwendigkeitsbegrifff begreifbar. Schließlich und entscheidend muss anerkannt werden, dass die Transzendentalphilosophie selbst aus synthetischen Sätzen a priori besteht, die aber keinen Anschauungsbezug haben, sondern ihren Gegenstand unter den reinen Bedingungen a priori finden: Beispielsweise Sätze wie diejenigen über die Funktion von Kategorien, von Anschauungsformen, über die transzendentale Apperzeption etc.  Vgl. dazu [20], Wolfgang: Reflexive Letztbegründung. Untersuchungen zur Transzendentalpragmatik. Freiburg/München 1985, 306, der in seiner knappen aber scharfsinnigen Kantinterpretation auch noch auf weitere Grundsatzprobleme der KrV hinweist. Dass diese für das kantische Projekt unumgänglich sind, lässt sich leicht einsehen: Der Satz „Alle synthetischen Sätze haben nur Sinn in Bezug auf mögliche Anschauung" ist selbst ein synthetischer Satz a priori ohne Bezug auf mögliche Anschauung. Und auch die Einsetzung in den Notwendigkeitsbegrifff kann die hier in Anspruch genommene Notwendigkeit nicht aufklären. Somit sind notwendigerweise synthetische Sätze a priori in der kritischen Philosophie impliziert, die nicht durch sie begründet sind. Die Bedingungen der Möglichkeit von synthetischen Sätzen a priori – selbst in synthetischen Sätzen a priori formuliert –, die den Kern der kritischen Transzendentalphilosophie bilden, lassen sich nicht durch die Umformulierung des 1. Postulates charakterisieren, weil auf sie nie alle von Kant herausgearbeiteten formalen Bedingungen der Erfahrung zutreffen– offensichtlich ist etwa, dass die Anschauungsformen für die Aussagen über die Kategorien, etwa dass diese aus Verstandeshandlungen hervorgehen, irrelevant sind. Diese unzureichende Selbstbegründung ist in der Auseinandersetzung mit Kant früh bemerkt worden und ganz sicher ist das ein Kritikpunkt, den Hegel an die kantische Philosophie heranträgt.  Vgl. etwa Enzyklopädie I, § 42, A, 116 f. Daher ist die WdL– das hegelsche Letzt- und Selbstbegründungsprogramm  Vgl. etwa [30], Michael: Die Wirklichkeit des Geistes. Studien zu Hegel. Mit einem Vorwort von Robert Pippin. Frankfurt am Main 2011, 31. Quante sieht zu Recht, dass Hegel die Kategorienentwicklung in der WdL mit einem Anspruch auf Letztbegründung verbindet. Daher wirkt es unentschieden, wenn er zuvor Hegel als reinen Kohärenztheoretiker darstellt. Vgl. zu Hegels Letztbegründungsanspruch auch: Vgl. [15] 1998, 184–210; [36], Dieter: „Dialektik als Letztbegründung der Logik". In: Festschrift für Sok-Zin Lim (Seoul). Hrsg. von Koreanische Hegelgesellschaft. Seoul 1999; [37], Dieter: „Absolutes Wissen? Zu Hegels Projekt der Selbstbegründung einer absoluten Logik". In: Glaube und Wissen. Zweiter Teil. Hrsg. von Andreas Arndt, Karol Bal und Henning Ottmann. Berlin 2004; [38], Dieter: „Letztbegründung unter der Bedingung endlichen Wissens. Eine Hegel'sche Perspektive". In: Diskurs und Reflexion. Wolfgang Kuhlmann zum 65. Geburtstag. Hrsg. von Wulf Kellerwessel et al. Würzburg 2005.  – geradezu davon durchdrungen, Kategorien und die gesamte logische Struktur zu reflektieren und als unhintergehbar zu erweisen.

    4 Hegels Konzeption der Modalbegriffe

    Hegel erweitert Kants Verständnis der Modalbegriffe und bietet eine potentielle Lösung des Problems an, das für die Modalbegriffe der kritischen Philosophie herausgearbeitet wurde.  In der Enzyklopädie nennt Hegel Kant in der Anmerkung und macht deutlich, dass er den Gedanken von Kant aufnimmt, dass die Modalbegriffe keine Gegenstandsbestimmungen sind. Vgl. Enzy I, Enzy I, § 143, A., 281 f; Enzy I, Die Erweiterung ist augenfällig, da er neben an Kant angelehnte Konzeptionen, die er ‚logisch' und ‚real' nennt, Modalbegriffe einführt, die Hegel als ‚absolut' bezeichnet. Der so eingeführte Begriff der ‚absoluten Notwendigkeit' ist aber nicht bloß zu den Modalbegriffen addiert. Vielmehr soll er Probleme beheben, die Hegel in der Analyse der ‚logischen' und ‚realen Modalitäten' deutlich zu machen versucht. Damit kommt den absoluten Modalbegriffen die wichtige Aufgabe zu, die Aufgabe einer Selbstcharakterisierung der Sätze der Philosophie oder genauer, der WdL, zu leisten. Für die Wichtigkeit, die Hegel der ‚absolute Notwendigkeit' beigemessen hat, können drei Gründe angeführt werden: 1. Hegel behält die Grundzüge seiner Kritik und seiner eigenen Konzeption der Modalitäten auch in der Enzyklopädie bei.  Freilich modifiziert Hegel seine Argumentation in der Enzyklopädie zugleich. Augenscheinlich ist, dass er auf die Überschriften verzichtet und stattdessen in den Paragraphen §§ 143–149 die Argumentation der WdL in geraffter und modifizierter Form anführt. Dass eine gewisse Unsicherheit in der Sache besteht, ist nicht ganz unbegründet. Denn Hegel will auf der einen Seite Kants Kategorien der Modalität und Relation noch in die Wesenslogik integrieren. Auf der anderen Seite wäre aber der Gedanke durchaus sinnvoll, die Modalbegriffe als Explikationen der Urteils- undSchlusslogik zu behandeln. Der Grund dafür liegt darin, dass die Modalbegriffe üblicher Weise eigentlich auf Propositionen, nicht auf bloße Begriffe angewandt werden. Propositionen sind aber, wie es scheint, eben erst in den genannten Teilen der Begriffslogik thematisch. Und darüber hinaus ist die Anzahl der drei Modalbegriffe den Begriffsbestimmungen eher verwandt, als den binären Entgegensetzungen der Wesenslogik Hier soll nicht über den Ort entschieden werden, aber es soll auch nicht unterschlagen werden, dass es auch für Hegels Positionierung in der Wesenslogik Gründe gibt: 1. Auch wenn die Kategorien der Seins- undWesenslogik keine explizite, propositionale Form haben, so kommt ihnen diese aber implizit zu. Denn Hegel betrachtet Kategorien (unter dem Vorbehalt, dass Definitionen unter einem Letztbegründungsanspruch keine Begründungslast tragen können,) als „Definition[en] des Absoluten" (WdL I, 60 (48), Z. 30) oder auch als „metaphysische Definitionen Gottes" (Enzy I, § 85, 181) – die somit in Propositionen der Form „Das Absolute ist ..." überführt werden können. 2. Die Begriffsbestimmungen, etwa Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelheit, verhalten sich doch anders zueinander, als die Implikationsverhältnisse der Modalbegriffe. 3. Die absolute Notwendigkeit weist letztlich auf die Begriffslogik voraus und formt die Entfaltung ihres Inhalts. Das kann hier nicht ausgeführt werden, aber ich habe versucht, dass in meiner Dissertation plausibel zu machen. 4. Wenn die Ableitung der Kategorien an dieser Stelle die Modalbegriffe erfordert, dann finden sie in der Wesenslogik ihren richtigen Platz, was freilich nachzuweisen wäre. 2. Zudem fügt er dem von ihm präferierten Notwendigkeitsverständnis sicher nicht bedenkenlos das Attribut bei, um das sich seine Philosophie an so vielen Stellen dreht, nämlich ‚absolut'.  Als Beleg für die Wichtigkeit des ‚Absoluten' in Hegels Denken kann die berühmte Aussage angeführt werden, dass die „logischen Bestimmungen überhaupt [...] als Definitionen des Absoluten, als die metaphysischen Definitionen Gottes" verstanden werden können. Vgl. Enzy I, § 85, 181. Und 3. gibt die absolute Notwendigkeit, wie gleich deutlich werden soll, eine Form vor, in der Selbstbegründung gelingen soll. Die Selbstbegründung stellt das Ziel der WdL dar, das aber inhaltlich erst in der Begriffslogik eingelöst wird. Insofern bildet die absolute Notwendigkeit die Form, deren Ausfüllung die Aufgabe ist, die den weiteren Fortgang der WdL antreibt.

    Der Ort, an dem Hegel die die Modalbegriffe in der WdL behandelt, ist das zweite Kapitel des dritten Abschnitts – beide tragenden Titel „Die Wirklichkeit" – der Wesenslogik. In diesem Kapitel werden schrittweise zunächst die formellen, dann die realen Modalitäten abgehandelt um schließlich zur absoluten Notwendigkeit zu kommen. Damit folgt Hegel der kantischen Konzeption aus der KrV und ergänzt diese um die absolute Notwendigkeit, die Kant verwirft. Schematisch gefasst besteht Hegels Argumentationslinie darin zu zeigen, dass der Wirklichkeitsbegriff und der Möglichkeitsbegriff sich wechselseitig semantisch implizieren – Wirklichkeit ist immer Wirklichkeit eines möglichen Sachverhaltes und der mögliche Sachverhalt kann nicht verstanden werden, ohne ihm eine wie auch immer bestimmte Wirklichkeit zu zusprechen. Dabei wird angedeutet, dass der Möglichkeitsbegriff eine antinomische Struktur aufweist.  Vgl. zur Bedeutung von antinomischen Begriffen für Hegels WdL: [39], Dieter: Grundzüge einer Theorie der Dialektik. Rekonstruktion und Revision dialektischer Kategorienentwicklung in Hegels „Wissenschaft der Logik". Stuttgart 1995. Diese soll darin bestehen, dass die Möglichkeit immer den Bezug auf ein Wirkliches beinhalten muss, zugleich aber dem Wirklichen entgegengesetzt wird. Die Forderung, sich zu unterscheiden, aber nur durcheinander bestimmbar zu sein, soll dann zu einer Gedankenfolge zwingen, in welcher implizit auch ein Verständnis von Zufälligkeit und Notwendigkeit vorausgesetzt ist. Dabei meint Hegel jeweils einen Mangel in den formellen und realen Modalbegriffen ausmachen zu können. Im Folgenden soll eine Übersicht über den Gedankengang gewonnen werden. Ein detailliertes Verständnis von Hegels dichter und z. T. dunkler Argumentation würde hingegen einen Satz für Satz Kommentar erfordern, der hier keinen Platz hat.

    4.1 Die formalen Modalbegriffe

    Die Einführung der ‚formellen Wirklichkeit, Möglichkeit und Notwendigkeit' geschieht über den Begriff der Wirklichkeit, der sich aus dem vorherigen Verlauf der WdL ergeben haben soll. In der großen Logik fungiert der Wirklichkeitsbegriff als Interpretation eines Verständnisses des Absoluten, das an Leibniz und Spinoza orientiert ist. In diesem Verständnis bildet das Absolute die mannigfaltige Welt, indem dass sich selbst in Modi ‚auslegt'.  Vgl. WdL I, #380 (232), Z. 3–7: „Das Absolute ist die Einheit des Innern und Aeussern als erste, ansichseyende Einheit. Die Auslegung erschien als äussere Reflexion, die auf ihrer Seite das Unmittelbare als ein Vorgefundenes hat, aber zugleich die Bewegung und Beziehung desselben auf das Absolute ist, und als solche es in dieses zurükführt, und als eine blosse Art und Weise bestimmt." Jedoch ist diese Art und Weise, die Wirklichkeit genannt wird, zunächst eine unverstandene und auszulegende Kategorie – es handelt sich um „unmittelbare, unreflectierte" und daher ‚formelle' Wirklichkeit.  Vgl. WdL I, #381 (235), Z. 29 f. Die Herleitung aus der Kategorie des Absoluten muss hier allerdings nicht weiter verfolgt werden, zumal Hegel sie selbst für zweifelhaft befunden hat, weshalb sie in der Enzylopädie nicht mehr herangezogen wird. Entscheidend ist also, dass die Kategorie der Wirklichkeit zunächst formell und unverstanden ist. Und der erste Schritt sie auszulegen, besteht für Hegel darin, eine Implikation festzuhalten: „Was wirklich ist, ist möglich."  Vgl. WdL I, #381 (235), Z. 35. D. h., dass die Bedeutung von Wirklichkeit (W) zumindest die Struktur hat: ‚W(p) =def. M(p) + X', wobei ‚M' hier die Möglichkeitskategorie bezeichnen soll, deren Bedeutung freilich ebenfalls erklärungsbedürftig ist. Hegel meint nun aber drei Bedeutungsbestandteile für Möglichkeiten festhalten zu können: 1. So wie sie ein Implikat des Wirklichkeitsbegriffs bildet, ist auch die Wirklichkeit für das Verständnis der Möglichkeit vorausgesetzt. So ist der Begriff der Möglichkeit nicht verständlich, ohne dass gewusst wird, was es bedeutet, wirklich zu sein. Jedoch handelt es sich nicht nur um eine epistemische Anforderung, sondern auch ontologisch besteht ein Bezug: Wenn sich für eine Möglichkeit nämlich ausschließen lässt, dass sie jemals Teil der wirklichen Welt ist, erscheint sie als Unmöglichkeit.  Vgl. WdL I, #382 (235), Z. 4–6. 2. Ein weiterer Bezug, den Hegel ‚positiv'  Vgl. WdL I, #382 (235), Z. 7. nennt, wird in obigem Schema durch den Buchstaben ‚p' angedeutet: Möglichkeit und Wirklichkeit werden immer über etwas ausgesagt und sie sind dann besonders interessant, wenn sie auf den gleichen Inhalt, etwa den gleichen Sachverhalt oder die gleiche Proposition bezogen werden. 3. Als ‚negatives' Merkmal der Möglichkeit hält Hegel hingegen fest, dass die Möglichkeit sich von der Wirklichkeit abgrenzt: Insofern etwas nur als möglich, ohne weitere Information, bezeichnet wird, lässt sich nicht auf die Wirklichkeit schließen.  Vgl. WdL I, #382 (236), Z. 10 f.

    Im Laufe des Textes kommentiert Hegel zunächst den zweiten Punkt (2.) und merkt an, dass die möglichen Sachverhalte im Rahmen der logischen Modalbegriffe einzig durch das Kriterium bestimmt werden, dass „alles möglich ist, was sich nicht widerspricht"  Vgl. WdL I, #382 (236), Z. 15 f.. Dazu merkt Hegel an, dass er dieses Kriterium für zu weit hält, um für gehaltvolle Erkenntnis interessant zu sein. Es ist schlicht so vieles widerspruchsfrei, eine „grenzenlose Mannichfaltigkeit"  Vgl. WdL I, #382 (236), Z. 16. , dass M(p) trivial erscheint.  Hegel fügt noch einen Gedanken an, der aber unschlüssig ist: Es ist die Bedingung von Bestimmtheit eines Gegenstandes oder Prädikates, dass sich dieser Gegenstand oder das Prädikat von etwas anderem unterscheidet. Nun scheint Hegel zu meinen, dass es eine Voraussetzung für Verschiedenheit ist, in irgendeiner Bestimmung inkompatibel und daher in gewisser Hinsicht widersprüchlich zu sein. Folglich wäre alles, was überhaupt bestimmt ist, widersprüchlich, was sicher nicht haltbar ist. Vgl. WdL I, #382 (236), Z. 17–20. In einem interessanten anderen Sinn gehen jedoch Impossibilia in den Kosmos der möglichen Welten ein: Wenn versucht wird, die Semantik durch Quantifizierung über mögliche Welten zu bestimmen, so kann man argumentieren, dass auch widersprüchliche Gebilde wie ein immaterieller Stuhl oder ein eckiger Kreis zumindest als widersprüchliche Prädikatsmenge dem Kosmos als Impossibilia inne wohnen, weil dadurch die sinnvolle Bezugnahme innerhalb von Sprechen und Argumentation erklärt werden kann. Vgl. Meixner 2008, 102 f.

    Anschließend kommt Hegel auf den ersten Punkt (1.) zurück, der eine Erklärung bietet, warum etwa das Wirklichkeitsstreben der Möglichkeiten ein Prinzip ist, das bei Leibniz zur Modallogik hinzutritt.  Vgl. [22], Gottfried Wilhelm: „Über den ersten Ursprung der Dinge (De rerum originatione radicali)". In: Fünf Schriften zur Logik und Metaphysik. Hrsg. von Herbert Herring. Stuttgart 2004. Vgl. Poser, Hans: Zur Theorie der Modalbegriffe bei G.W. Leibniz. Wiesbaden 1969, § 8, 61–66. Denn eine Möglichkeit ist nur als möglicherweise Wirkliches zu verstehen; ohne diesen Bezug wäre eigentlich nur ein Konzept oder eine Essenz von etwas gedacht, so Hegel.  Vgl. WdL I, #382 (237), Z. 33 f. Diese Beziehung kann nun als Wirklich-sein-‚Sollen' interpretiert werden, so dass die Möglichkeiten über sich hinaus treiben würden. Hier versucht Hegel einen Widerspruch zu konstruieren, der allerdings gekünstelt wirkt.

    In einem weiteren Argumentationsschritt versucht Hegel zu zeigen, dass nun in der Konzeption der logischen Modalbegriffe die Unterscheidung des Wirklichkeits- und Möglichkeitskonzepts weder klar noch stabil ist. Ziel dieses Schrittes ist die Erklärung der Intuition, dass den Möglichkeiten selbst eine Art Wirklichkeit oder Aktualität zugeschrieben werden muss.  Vgl. WdL I, #383 (238), Z. 34 f.: „Alles Mögliche hat daher überhaupt ein Seyn oder eine Existenz." Diese Intuition ist etwa bei Leibniz lebendig, wenn er die möglichen Welten als dem göttlichen Geist inhärierend versteht,  Vgl. [23] 2004. Vgl. dazu [11], Friedrich: „Warum ist überhaupt etwas? Überlegungen zum kosmologischen und ontologischen Argument". In: Zeitschrift für philosophische Forschung 56, 2011, 28–47, und [12], Friedrich: „Warum ist überhaupt etwas möglich? Eine Antwort auf Nicholas Rescher". In: Philosophisches Jahrbuch 123, 2016, 476–487. oder auch in David Lewis modalem Realismus.  Vgl. Lewis, David K.: On the plurality of worlds. Malden, Mass. u. a. 2001, 2 f. Hegels Erklärung, warum die beiden Modalbegriffe aufeinander angewandt werden müssen, ist allerdings dunkel. Am schlüssigsten scheint es darauf zu verweisen, dass gemäß der Explikation des Wirklichkeitsbegriffes (durch die Formel ‚W(p) =def. M(p) + X') ein X zur Möglichkeit hinzukommen muss, um Möglichkeit und Wirklichkeit zu unterscheiden. Und zu bestimmen, worin dieses X besteht, ist schwer und auch heute noch ohne Konsens.  Etwa ob es sich um ein Verhältnis zur Anschauung handelt, wie Kant meint (vgl. KrV, A 218/B 265 f. und KrV, A 600/B 628) oder um eine deiktische Eigenschaft, wie David Lewis annimmt (vgl. [24] 2001, 92–96) oder ob bezeichnet wird, dass Träger die Eigenschaften instanziieren, wie Uwe Meixner argumentiert (vgl. Meixner 2008, 99 f.). Wenn aber darüber keine Klarheit herrscht, bleibt der Unterschied unscharf. Wenn aber Mögliches und Wirkliches nicht eindeutig getrennt sind, so Hegel, ist bereits ein weiteres Modalkonzept impliziert: der Zufall.  Dass Hegel den Zufall als logische Kategorie einführt, ist prominent von [10], Dieter: „Hegels Theorie über den Zufall", in: Henrich: Hegels Theorie über den Zufall. Berlin 2010, 159–187 betont worden. Dieses ist bestimmt als die „Einheit der Möglichkeit und der Wirklichkeit", insofern etwas Wirkliches als zufällig verstanden werden soll, so Hegel, wenn es zugleich nur möglich ist, weil sein Gegenteil genauso möglich ist. Hier ist nun erneut der Gedanke des Strebens oder des Wirklichkeitsbezuges des Möglichen wichtig. Denn wenn M(p) und W(p) gilt, aber zugleich auch, dass M(non-p), dann ist W(p) zufällig, weil – etwa mit zeitlichem Abstand – auch W(non-p) eintreten und damit W(p) falsch werden muss. Denn wenn W(non-p) niemals eintritt, wäre non-p nicht möglich.

    In diesen Überlegungen fehlt noch ein Modalbegriff in der Betrachtung der formalen Modalbegriffe, nämlich die Notwendigkeit. Jedoch argumentiert Hegel, dass das Verständnis der Notwendigkeit bereits in der Metabetrachtung des Verhältnisses von Möglichkeit und Wirklichkeit implizit ist. Denn aufgrund des Problems, dass kein klares Kriterium für die Unterscheidung von M und W vorhanden ist, verwischt sich die Bedeutungsunterscheidung. Und so ergibt sich der Zufälligkeitsbegriff daraus, dass etwas Wirkliches aufgrund des fehlenden Kriteriums für bloß möglich gehalten werden kann. In umgekehrter Richtung ist nun auch das Notwendigkeitskonzept impliziert, wie Hegel meint. Denn, wie oben gesehen, wird auch den Möglichkeiten Wirklichkeit zugesprochen, weil die Unterscheidung unscharf ist. Damit steht in der Metabetrachtung des Gedankengangs aber der Begriff vor Augen, der besagt, dass etwas durch seine Möglichkeit wirklich ist. Diese Bedeutung meint Hegel, bilde den Notwendigkeitsbegriff.  Vgl. WdL I, #384 (240), Z. 31–34. Nun scheint es zunächst so, als ob Hegel damit den Begriff von Notwendigkeit von Leibniz und von heutigen modallogischen Systemen verfehlt. Denn hier wird Notwendigkeit als das, was in allen möglichen Welten wirklich ist, verstanden. Hegels Verständnis scheint sich aber darauf zu belaufen, dass das, was in allen möglichen Welten, in denen es möglich ist, wirklich ist, notwendig sei. Durch diese Einschränkung würden aber das Notwendigkeits- und Möglichkeitskonzept koinzidieren. Jedoch zielt Hegel mit seinem Konzept auf ein Verständnis von Notwendigkeit, dass aus dem Gedanken der causa sui stammt. Dieses mag hier fehl am Platz sein, weil die causa sui nichts mit der formalen Notwendigkeit zu tun hat, wie unten deutlich werden wird.

    Aber für Hegels Konzeption kann wie folgt argumentiert werden: Wenn es eine Proposition gibt, die etwas Mögliches bezeichnet und diese allein aufgrund ihrer Möglichkeit Teil der wirklichen Welt wäre, so muss die Negation non-p dieser Proposition unmöglich sein, weil der entsprechende Sachverhalt non-p niemals wirklich sein könnte. Dann folgt aber, dass die Proposition in allen möglichen Welten wahr sein muss, was der adäquate Begriff der formalen Notwendigkeit zu sein scheint. Und das scheint Hegel auch schließlich zu meinen, wenn er schreibt: „So ist die Wirklichkeit in ihrem unterschiedenen, der Möglichkeit, identisch mit sich selbst. Als diese Identität ist sie Nothwendigkeit."  WdL I, #385 (241), Z. 10–12.

    4.2 Die realen Modalbegriffe

    Mit dem Schritt zu den realen Modalitäten folgt Hegel einerseits Kant in dem Bestreben, den logischen Modalbegriffen etwas hinzuzufügen, dass sie für Zwecke der Erkenntnis relevant macht. Andererseits besteht aber ein großer Unterschied zwischen den beiden Verständnissen der realen Modalbegriffe. Zwar ist die Differenz nicht radikal, denn auch Hegel meint, reale Modalbegriffe müssten als Bedingungsverhältnisse innerhalb einer Welt aufgefasst werden. Dass Modalbegriffe und Bedingungsverhältnisse einander definieren, ist schließlich Teil der kantischen Position, wie Guido Schneeberger herausgearbeitet hat.  Vgl. [32], Guido: Kants Konzeption der Modalbegriffe. Basel 1952, 5. Der Unterschied ist dennoch groß, weil Hegel mit keinem Wort über subjektive Bedingungen der Erkenntnis und die Relation eines Gegenstandes zum Erkenntnisapparat eines Subjekts spricht.  Vgl. oben Kapitel 2.2. Kant definiert die Modalitäten als Bezeichnungen für die Relationen eines Erkenntnisgegenstandes zum Erkenntnissubjekt. Dass Hegel sich hier mit keinem Wort auf eine Subjekttheorie bezieht, kann als deutliches Indiz gelten, dass Hegel seine WdL nicht als eine Theorie über das subjektive (Selbst-) Bewusstsein versteht, sondern sie objektiv idealistisch konzipiert. Vgl. zum objektiven Idealismus: Hösle, Vittorio: Die Krise der Gegenwart und die Verantwortung der Philosophie. Transzendentalpragmatik, Letztbegründung, Ethik. München 1990, 204–240.

    Nun macht Hegel es seinen Leserinnen nicht einfach, wenn er zu den unscharfen, logischen Modalbegriffen ein weiteres Kriterium hinzufügt, so dass die Konzepte reale Wirklichkeit, reale Möglichkeit und reale Notwendigkeit gebildet werden können. Diese Konzepte entfaltet Hegel erneut, indem er von der Kategorie der Wirklichkeit ausgeht. Weil für die formale Wirklichkeit kein Kriterium festgestellt werden konnte, um sie von der formalen Möglichkeit abzugrenzen, soll mit der realen Wirklichkeit ein fruchtbares Konzept begründet werden. Dafür meint Hegel, dass der Gehalt dessen, was als möglich oder wirklich bezeichnet wird, nun näher bestimmt werden müsse. Während für p in M(p) oben lediglich die Widerspruchsfreiheit galt, ist p nun in rM(p) als konkretes „Ding von vielen Eigenschaften"  WdL I, #385 (242), Z. 30 f.. Weil, was gleich deutlich werden soll, Hegel dieses Ding als bedingt durch die ganze Welt, in der es sich befindet, versteht, nennt Hegel dieses Ding mit seinen Eigenschaften auch die „existirende Welt"  WdL I, #385 (242), Z. 31. Hier liegt die Assoziation von Leibniz Monadenverständnis als Spiegel der Welt nahe. Vgl. Leibniz, Gottfried Wilhelm: „Monadologie". In: Leibniz: Monadologie. Hamburg 1956, § 56, 51 f.. Hegel versucht in der WdL immer wieder zu zeigen, dass die Bestimmungen und Eigenschaften eines Dinges nur durch Relationen und Unterscheidungen zu anderen Bestimmungen und Eigenschaften verständlich sind.  Vgl. etwa die Analyse des Daseyns: WdL I, 96–102 (98–106). Vgl. auch die Analyse des Dinges und seiner Eigenschaften: WdL I, #327–332 (143–152). Das bedeutet für die rW, dass ihr Inhalt als eine Mannigfaltigkeit von Bezügen und Verhältnissen verstanden werden muss. Das, so Hegel, sei im Wortsinn der ‚Wirklichkeit' auch eingefangen, denn das rW würde sich wirkend verhalten und sich in den Relationen selbst offenbaren.  Vgl. WdL I, #385 f. (242), Z. 34–1. D.h. für die realen Modalbegriffe, dass diese Bezeichnungen sind, für die Art und Weise, wie ein Ding innerhalb einer Welt durch seine Eigenschaften in Beziehung zu anderem steht.

    Hegel unterscheidet nun zunächst zwei derartige Beziehungen, die ein Ding haben kann. 1. Zunächst nennt er diejenigen Beziehungen, die für die Spezifikation eines Dinges nötig sind. Diese fasst er auch als die Menge aller Bedingungen, die für die vollständige Bestimmung nötig sind. Diese Bedingungen versteht Hegel nicht nur als Bestimmungen der Eigenschaften des Dinges, die über die Relationen erhellt werden sollen, sondern er interpretiert diese Beziehung zudem als Existenzbedingung – das Ding kann nur existieren und bestimmt sein, wie es ist, wenn die Bedingungen seiner Bestimmtheit erfüllt sind. Diese Beziehung zu seinen Bedingungen als vollständige Menge, ist für Hegel die reale Möglichkeit eines Dinges.  Vgl. WdL I, #386 (242 f.), Z. 13–16: „Insofern man sich aber auf die Bestimmungen, Umstände, Bedingungen einer Sache einläßt, um daraus ihre Möglichkeit zu erkennen, bleibt man nicht mehr bey der formellen stehen, sondern betrachtet ihre reale Möglichkeit." 2. Davon muss die Menge unterschieden werden, die im engeren Sinne als Wirkungen der jeweiligen Sache zu betrachten sind. In dieser Hinsicht ist nun ein rW als reale Möglichkeit, also als Bedingung eines anderen real Wirklichen zu betrachten.  Vgl. WdL I, #386 (243), Z. 31–34: „Diese Wirklichkeit, welche die Möglichkeit einer Sache ausmacht, ist daher nicht ihre eigene Möglichkeit, sondern das Ansichseyn eines andern Wirklichen; sie selbst ist die Wirklichkeit, die aufgehoben werden soll, die Möglichkeit als nur Möglichkeit."

    Hegel stellt also ein holistisches Bild eines Zusammenhangs vor, indem die Modalbegriffe als Hinsichten, also relativ zueinander, bestimmt sind. Und insofern die Bedingungen ein holistisches Ganzes bilden – was notwendig ist, weil etwas außerhalb des Zusammenhangs unbestimmt und damit nichtig, oder eher: selbstwidersprüchlich wäre –, greift Hegel auf den Begriff „Welt" zurück. Und da Hegel hier keine erste oder letzte Bedingung annimmt, ist in dieser Hinsicht alles zugleich reale Wirklichkeit, denn auch die Bedingungen für ein real Wirkliches müssen selbst existieren, um Existenz- und Bestimmtheit bewirken zu können. Und als Bedingung für anderes ist alles zugleich reale Möglichkeit.  Vgl. WdL I, #386 (243), Z. 34–37: „So macht die reale Möglichkeit das Ganze von Bedingungen aus, eine nicht in sich reflectirte, zerstreute Wirklichkeit, welche aber bestimmt ist, das Ansichseyn eines andern zu seyn und in sich zurükgehen zu sollen." Insofern ist von einem bestimmten Gegenstand in diesem holistischen Bedingungsgeflecht also nur zu sagen, dass er sowohl reale Wirklichkeit als auch reale Möglichkeit ist.

    Innerhalb dieses Bedingungsholismus ist nun auch die reale Notwendigkeit impliziert. Diese bedeutet nämlich, dass die Bedingungen für eine Sache vollständig gegeben sind und somit die Sache existieren muss und zugleich vollständig bestimmt ist. Daher kann Hegel aber sagen, dass die vollständige reale Möglichkeit zugleich die reale Notwendigkeit einer Sache ist, denn mehr als der vollständigen Bedingungen bedarf es nicht.  Vgl. WdL I, #388 (246), Z. 13–16: „Was daher real möglich ist, kann nicht mehr anders seyn; unter diesen Bedingungen und Umständen kann nicht etwas anderes erfolgen. Reale Möglichkeit und die Nothwendigkeit sind daher nur scheinbar unterschieden[.]"

    Notwendigkeit ist in diesem Bild der Modalbegriffe also impliziert, da das Bedingte in Hinsicht auf seine Bedingungen hypothetisch notwendig ist.  Vgl. WdL I, #388 (246), Z. 21: „Diese Nothwendigkeit aber ist zugleich relativ." Gewonnen ist gegenüber der formellen Modalität damit ein höheres Maß an Bestimmtheit, denn der Inhalt der Modalaussage ist durch die Bedingungen charakterisierbar. Zugleich ist diese Notwendigkeit aber nicht ganz frei von Zufälligkeit und Willkür, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich mit anderen Bedingungen nicht Entgegengesetztes ebenso als relativ notwendig darstellen lässt. Auch scheinen die Bedingungen selbst begründungsbedürftig zu sein, was in den infiniten Regress führen kann. Doch auch aus einem anderen Grund, lassen sich die Modalbegriffe auf diesem Weg nicht ausreichend klar fassen, so Hegel. Denn eine Sache ist innerhalb dieses Geflechts ohne Selbstständigkeit, weil sie nicht von der Menge ihrer Bedingungen unterschieden werden kann, da diese sowohl ihre Existenz als auch ihre Bestimmtheit ausmachen. Um diese Mängel zu beheben, führt Hegel die Bestimmung der absoluten Notwendigkeit ein.

    4.3 Die absolute Notwendigkeit

    Hegels Schritt über die realen Modalitäten und die Bedingungsverhältnisse hinaus zur absoluten Notwendigkeit zielt auf den Gedanken der Selbstbegründung. Wenn die Bedingungen für das Bedingte analytisch hinreichend sind, so ist das Bedingte auf die Menge seiner Bedingungen reduzierbar. Daher erblickt Hegel in dem holistischen Bedingungsgeflecht eine Struktur, die er als „absolute Wirklichkeit" und „einfache positive Einheit"  WdL I, #390 (249), Z. 10. bezeichnet. Hegel meint damit, dass in einer Metabetrachtung der realen Modalitäten ein Zusammenhang sichtbar wird, in welchem Bedingungen und Bedingtes ununterscheidbar sind. Wenn aber die Bedingungsverhältnisse nicht gänzlich fallen gelassen werden sollen, so dürfen beide Relata nicht als einerlei angesehen werden – vielmehr ist die Struktur als Selbstbegründungsverhältnis zu verstehen. Das soll die absolute Wirklichkeit und insbesondere die absolute Notwendigkeit einfangen. Denn die absolute Wirklichkeit ist diejenige Wirklichkeit, so Hegels Konzept, die aus ihrer Möglichkeit hervorgeht und zugleich die eigeneMöglichkeit selbst ist.  Vgl. etwa WdL I, #390 (249), Z. 7–9: „Denn als reale Nothwendigkeit ist sie das Aufgehobenseyn der Wirklichkeit in der Möglichkeit und umgekehrt[.]" Die Möglichkeit begründet die Wirklichkeit und ist zugleich nicht verschieden von dem Wirklichen. In Bedingungsverhältnisse übertragen liegt also eine Selbstbedingung vor. Und der Modalbegriff, der diese Struktur der Selbstbegründung bedeutet, ist die absolute Notwendigkeit.

    Wie lässt sich aber solche absolute Notwendigkeit verstehen? Und wie kann sie erkannt werden? Hegel sieht, dass das Selbstbedingte und damit absolut Notwendige per definitionem nicht aus etwas anderem abgeleitet werden kann. Aber dafür hat es den Vorteil, nicht konsistent negiert werden zu können. Die absolute Wirklichkeit „ist als absolute Notwendigkeit", wie Hegel schreibt, „nur diese einfache Identität des Seins in seiner Negation"  WdL I, #390 (250), Z. 30 f.. Wird also die Proposition, die einen absolut notwendigen Sachverhalt bezeichnet, negiert, so bleibt die nicht-negierte Proposition das eigentlich Geltende. Wie das? Die Antwort, so kann Hegel interpretiert werden, ist, dass die Geltung der jeweiligen Proposition eine Voraussetzung der möglichen Geltung ihrer Negation bildet. Will man eine solche Bedingungsrelation illustrieren, kann man sich ein Beispiel der ‚Beweise durch Selbstbezug' vor Augen führen, die Bernd Braßel in seinem Buch Das Programm der idealen Logik angibt. Als Beispiel sei hier der Satz angeführt: „Es gibt über alles wahre Aussagen." Die Negation lautet: ‚Es gibt nicht über alles wahre Aussagen' oder äquivalent dazu: ‚Es gibt etwas, über das es keine wahre Aussage gibt.'  Vgl. [3], Bernd: Das Programm der idealen Logik. Würzburg 2005, 60 f. Nun widerlegt sich die negierte Proposition selbst, denn wäre sie wahr, müsste sie selbst falsch sein: Die Aussage stellt stets selbst ein Gegenbeispiel gegen ihre eigene Wahrheit dar. Und so bewahrheitet sich die Ausgangsthese in ihrer Negation, da sie selbst in ihrer Negation als Voraussetzung auftritt. Hegel schreibt:

    Sie [d. i. die absolute Notwendigkeit; Einschub G.M ] ist, wie sich ergeben hat, das Seyn, das in seiner Negation, im Wesen sich auf sich bezieht und Seyn ist.  WdL I, #391 (251), Z. 7 f.

    Das absolut Notwendige „hat nur sich zum Grunde und Bedingung"  WdL I, #391 (251), Z. 13 f. , fügt Hegel an. Und darum ist seine Formel:

    Es ist also, weil es ist; [...].  WdL I, #391 (251), Z. 15. In dieser prägnanten Formulierung sind verschiedene logische Bestimmungen impliziert, die Hegel als Erläuterung anführt. Bsp. Sein, Wesen, Reflexion, Bestimmtheit etc.

    Somit kommt Hegel mit der absoluten Notwendigkeit auf den Begriff der Selbstbegründung, der zudem selbst absolut notwendig ist, denn im Abstreiten, dass es Selbstbegründung gibt, liegt der Negation entweder ein infiniter Regress, eine dogmatische Meinung, eine zirkuläre Argumentation oder eben eine Selbstbewahrheitung zugrunde, in welchem letzten Falle die Ausgangsthese bestätigt wäre. Für den weiteren Verlauf der WdL ist nun wichtig, dass Hegel mit der absoluten Negation das erreicht, was er „die Reflexion oder Form des Absoluten"  WdL I, #391 (251), Z. 18 f. nennt.

    Damit ist in der WdL ein wichtiger Schritt zum Verständnis des hegelschen Absoluten und seines Begründungsanspruches getan. Die Notwendigkeit, die die Sätze der ersten Philosophie charakterisiert, besteht also in der Eigenschaft selbstbegründend zu sein. Dass die Logik damit nicht an ihr Ende kommt, liegt daran, dass noch sinnvoll in Frage gestellt werden kann, welche Propositionen denn absolut notwendig sind und in welchem Verhältnis diese zueinanderstehen, ja auch welche Eigenschaften solche Propositionen weiterhin haben werden. Weil hier aber erst die Form der Selbstbegründung angegeben ist, nennt Hegel die absolute Notwendigkeit „blind"  WdL I, #391 (252), Z. 25. oder „das Lichtscheue"  WdL I, #392 (252), Z. 1.. Daher ist die Explikation der absoluten Idee noch nicht an ihr Ende gelangt.

    5 Resümee

    Die Suche nach Modalbegriffen, die sich als fruchtbar für die Erkenntnis erweisen, ist natürlich mit Hegels Überlegungen aus der WdL nicht an ein Ende gelangt. Kant ergänzt die logischen Modalbegriffe um das Kriterium des Anschauungsbezugs. Damit sollen die Modalbegriffe für empirische Wissenschaften bestimmt werden. Interessanter Weise, wie oben gezeigt wurde, bietet Kants Formulierung der Postulate des empirischen Denkens die Möglichkeit, Modalbegriffe abzuleiten, die für die kantischen synthetischen Sätze a priori gültig sind. Diese synthetischen Sätze a priori sollen bekanntlich den Zweck erfüllen, die Anschauung zu unterfüttern und damit das Einfallstor für humesche Skepsis schließen. Was sich bei der obigen Betrachtung jedoch als Problem herausgestellt hat, ist, dass die Kritische Philosophie selbst aus Sätzen besteht, die über diese Form der synthetischen Sätze handeln. Diese Sätze erfordern nun eine eigene Form von modaler Charakterisierung, da sie keinen Anschauungsbezug aufweisen.

    An dieser Stelle setzt nun Hegels Behandlung der Modalbegriffe ein. Denn auch wenn dessen Argumente teils dunkel und teils nicht stichhaltig sind, ist das Bestreben, Modalbegriffe für die erste Philosophie bereit zu stellen, offensichtlich. Hegel geht also über Kant hinaus, indem er vorschlägt, die Modalbegriffe nicht auf die empirische Erkenntnis und die Erkenntnisbedingungen zu zuschneiden. Stattdessen legt er nahe, vom paradigmatischen Fall der Selbstbegründung auszugehen. Diese stellt ein Verständnis für die Modalität der Sätze der ersten Philosophie zur Verfügung: Notwendig sind die Propositionen, deren Negation selbstwidersprüchlich sind. Damit erklärt Hegel weder logische noch empirische Modalbegriffe für nutzlos. Beide können in bestimmten Feldern Anwendung und Nutzen haben. Aber die stärkste Form der Modalität, die für eine reflexive, sich selbst begründende Transzendentalphilosophie benötigt wird, ist über das Selbstbegründungsverhältnis zu klären. Damit verwandelt sich freilich auch die Form der Transzendentalphilosophie gravierend, was zu hier nicht mehr erläutert werden kann.

    Nun ist mit dem Schritt Hegels natürlich noch keine Klarheit über die Modalbegriffe gegeben, sondern nur ein Ansatz zu ihrer Klärung. Und da Hegels eigene Begründung und Durchführung sicher der Überarbeitung bedarf,  Das geht schon aus den Veränderungen zwischen der großen und kleinen Logik hervor, wird von Hegel aber auch explizit ausgesprochen. Vgl. WdL I, 20 (XXXIV), Z. 1–15. ist in der Sache kein letztes Wort gesprochen. Und somit bleibt auch für die heutige Philosophie eine Aufgabe, sich nicht nur am „philosophers' paradise"  Vgl. Lewis 2001, 1 und 4. zu berauschen, sondern die Modalbegriffe auch für die philosophische Sprache selbst zu reflektieren. Hierfür ist in der klassischen deutschen Philosophie zumindest ein Anstoß und vielleicht auch ein Vorbild gewonnen. Und Hegels Gedanke, die Modalbegriffe über die Selbstbegründung zu verstehen, kann hier als vielversprechender Wegweiser für die Transzendentalphilosophie stehen.

    Acknowledgments

    Für die hilfreichen Diskussionen und Kommentare möchte ich mich sehr herzlich bei folgenden Personen bedanken: Prof. Dr. Friedrich Hermanni, Prof. Dr. Anton Friedrich Koch, Prof. Dr. Christian Spahn, Winfried Lücke, Christoph Poetsch, Simon Schüz, Luz Christopher Seiberth und Thomas Jussuf Spiegel. Zudem danke ich den GutachterInnen für die sehr interessanten Anmerkungen.

    Literatur 1 Allison, Henry E. (2004): Kant's Transcendental Idealism. An Interpretation and Defense. New Haven/London. 2 Bardon, Adrian (2005): „Performative transcendental Arguments". In: Philosophia 33, 69–95. 3 Braßel, Bernd (2005): Das Programm der idealen Logik. Würzburg. 4 Frege, Gottlob (2008): „Funktion und Begriff". In: Funktion, Begriff, Bedeutung. Fünf logische Studien. Hrsg. von Günther Patzig. Göttingen, 1–22. 5 Gardner, Sebastian (1999): Kant and the Critique of Pure Reason. London/New York. 6 Guyer, Paul (1998): „The Postulates of Empirical Thinking in Gerneral an the Refutation of Idealism (A 218/B 265–A 235/B 294)". In: Immanuel Kant. Kritik der reinen Vernunft. Hrsg. von Georg Mohr und Marcus Willaschek. Berlin, 297–324. 7 Hafemann, Burkhard (2002): „Logisches Quadrat und Modalbegriffe bei Kant". Kant-Studien 93 (4), 409–423. 8 Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse 1830. Erster Teil. 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Zur Zitation: Hegels Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften wird in gebräuchlichen Suhrkamp-Ausgabe, die auch die Vorlesungszusätze enthält, mit dem Kürzel Enzy. zitiert. Für die Wissenschaft der Logik wird dagegen die historisch-kritische Edition, herausgegeben von Friedrich Hogemann, Walter Jaeschke, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Rheinisch-Westfälischen Akademie der Wissenschaften, herangezogen, wie sie vom Felix Meiner Verlag in der Serie Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Hauptwerke in sechs Bänden publiziert wurde. Der erste Band umfasst die Seinslogik und die Wesenslogik und wird mit dem Kürzel WdL I zitiert. Steht vor der Seitenangabe ein Doppelkreuz, so ist der zitierte Text der Wesenslogik entnommen. Die Begriffslogik wird mit dem Kürzel WdL II zitiert.

    By Hannes Gustav Melichar

    Reported by Author

    Titel:
    Was sind transzendentale Modalbegriffe?: Konzeption und Grenze der kantischen Modalbegriffe und Hegels Gegenentwurf.
    Autor/in / Beteiligte Person: Melichar, Hannes Gustav
    Link:
    Zeitschrift: Kant-Studien, Jg. 111 (2020-06-01), Heft 2, S. 161-190
    Veröffentlichung: 2020
    Medientyp: academicJournal
    ISSN: 0022-8877 (print)
    DOI: 10.1515/kant-2020-0014
    Schlagwort:
    • HEGEL, Georg Wilhelm Friedrich, 1770-1831
    • MODAL analysis
    • MODAL logic
    • AXIOMS
    • CONCEPTION
    • LOGIC
    • Subjects: HEGEL, Georg Wilhelm Friedrich, 1770-1831 MODAL analysis MODAL logic AXIOMS CONCEPTION LOGIC
    • Hegel
    • Postulates of Empirical Thinking
    • transcendental modalities
    Sonstiges:
    • Nachgewiesen in: DACH Information
    • Sprachen: English
    • Document Type: Article
    • Author Affiliations: 1 = Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Lehrstuhl für Philosophie II, D-96045 Bamberg, Deutschland

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