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Gegenständliche Erkenntnis und transzendentale Einsicht. Zum Kantverständnis Joachim Koppers.

Kopper, Margit
In: Kant-Studien, Jg. 113 (2022-03-01), Heft 1, S. 112-142
Online academicJournal

Gegenständliche Erkenntnis und transzendentale Einsicht. Zum Kantverständnis Joachim Koppers 

This article provides a short survey of Joachim Kopper's understanding of Kant's theory of cognition in CPR. Kant's critical thought is developed via a dogmatic method but marks a transition to transcendental thought delivered from dogmatic assertions. The assertion that cognition emerges from the relation between mind and objects is made at the beginning of CPR. Kopper holds that transcendental reflection starts not on the basis of this distinction but on the impossibility of logical assertion about existence as it is reached in antinomic. The fact of experience must thus be explained otherwise than by dogmatic assertions of relations between objects or between objects and thought. Reflection on necessity, affirmed by the law of causality, enables transcendental inspection to understand experience and human life in one unrelational meaning.

Keywords: antinomic; principle of causality; unrelational knowledge

Einleitung

In den Schriften Joachim Koppers lässt sich ein Denken erkennen, in dem die Welt und das menschliche Dasein als Manifestation eines unbezüglichen Erkennens ergriffen sind, das sich zwar in begrifflicher Strukturierung dieses Geschehens – im Bezug des Cogito auf seine Objekte – mit innerer Notwendigkeit bekannt wird, sich aber doch in dieser begrifflichen Festlegung in der ihm eigenen Dynamik verfehlt. Dieses Denken verdankt sich der transzendentalen Wende, wie sie durch die KrV möglich geworden ist. Sie besteht darin, das Denken aus dem Befangensein durch die Vorstellung gegebener Objekte zurückzuführen auf das reine Vernunftprinzip, in dem das Dasein der Dinge im Raum und das Leben des Menschen in der Zeit in die Einheit eines Verstehens zusammengefasst ist. Diese Wende ist in den beiden ersten Antinomien der KrV als Auflösung des falschen Scheins vorbereitet, dadurch ist die Voraussetzung gegeben für das Verständnis des Grundsatzes der Zeitfolge als reinem Prinzip der Synthesis in Kants Zweiter Analogie der Erfahrung. In transzendentaler Einsicht ergibt sich ein andersartiges Verstehen der Realität, das in der Methode der KrV, die die Möglichkeit gegenständlicher Erfahrung zum Prinzip des Denkens erhebt, nicht erreicht werden konnte. Vorgelegte Abhandlung hat die Absicht, Joachim Koppers Verständnis der transzendentalphilosophischen Reflexion in Grundzügen darzustellen, um dadurch den Hinblick auf diese seine Deutung freizumachen.

1 Bedeutung der kosmologischen Antinomien

In Koppers Verständnis der Transzendentalphilosophie bilden die ersten beiden Antinomien den Ausgangspunkt einer Reflexion, die das materielle Gegebensein der Welt als selbstverständlich voraussetzt und im Nachdenken über das, was unter solchem Gegebensein zu verstehen sei, in eine ausweglose Situation gerät. Kant hat diese Situation des reflektierenden Bewusstseins als „Stillstand im Skeptizismus" bezeichnet, eine Situation, in der sich das logische Denken vor die Unmöglichkeit der Aussage über das Dasein der Welt gestellt sieht. Kant begriff diesen Zustand als Widerstreit der Vernunft mit sich selbst, der in der Reflexion auf das Weltbewusstsein gesetzmäßig eintrete. Dieser Widerstreit ist nicht an historische kosmologische Vorstellungen gebunden oder geht daraus hervor, sondern in solchem Widerstreit zeigt sich eine Gesetzmäßigkeit des Denkens, die jederzeit und unabhängig von erreichten Wissensinhalten gilt.

Die Reflexion nimmt ihren Anfang bei dem, was für sie immer schon da ist, sie erfährt sich anfänglich im Gegenüber zu den in der Welt befindlichen Dingen. Die Dinge haben das Eigentümliche an sich, dass sie einerseits in der Anschauung so da sind, dass in ihnen ein unmittelbares Verstehen und nicht bezweifelbares Gewisssein stattfindet, und dass sich andererseits diese ursprüngliche Gewissheit der als sinnliches Anschauen stattfindenden Erkenntnis in Skepsis und Ungewissheit auflöst, sobald sich die Reflexion der im Objekt gewussten Inhalte versichern will. Die Reflexion stellt sich dieser natürlichen Dialektik von Gewissheit und Zweifel in den kosmologischen Antinomien der Transzendentalen Dialektik der KrV. In den sich widerstreitenden Thesen werden die Ansprüche und Behauptungen der beiden Erkenntnisinstanzen Begriff und Anschauung geprüft. Die Antinomien verfolgen kein empirisches Erkenntnisinteresse, sondern das Dasein der Welt ist als Faktum akzeptiert, und im Raisonnement werden die Ansprüche von Sinnlichkeit und Verstand in Bezug auf dieses Faktum gegeneinandergestellt. In der ersten Antinomie wird dieses Faktum der Erfahrung, die Welt in ihrem Gegebensein, im Hinblick auf „Vorbedingungen und Sichausbreiten", in der zweiten Antinomie im Hinblick auf den „inneren Grund ihres Gegebenseins" erforscht. Die These vertritt dabei jeweils den Anspruch des Begriffs auf vollständige, in sich abgeschlossene Bestimmung, die Antithese den Anspruch der Sinnlichkeit auf Unabschließbarkeit.

1.1 Erste Antinomie

1.1.1 These und Kritik durch Antithese

So kommt es in der ersten Antinomie zur Behauptung der These, dass die Welt mit Anfang und Grenzen da sei; diese Behauptung steht unter der Kritik der sinnlichen Erkenntnis. Der Begriff eines Weltanfangs setzt den Bezug eines Daseins in der Zeit zu einem Zustand, in dem die Zeit nicht ist, ebenso wie der Begriff der Grenzen des Raumes ein Verhältnis des räumlichen Bestehens zu etwas, das nicht räumlich ist, setzt. Diese Bezüge sind nicht begreifbar, woraus sich in der Gegenthese die Forderung der Sinnlichkeit ergibt, dass die Welt in Zeit und Raum unendlich sein müsse. Daraus ergibt sich die Behauptung, dass die Welt als das dem Begriff jederzeit Vorausgesetzte immer schon da ist, dass sie sowohl dem Raum als der Zeit nach unbegrenzt sei.

1.1.2 Antithese und Kritik durch These

Die Behauptung der Gegenthese von der Unendlichkeit der Welt in Raum und Zeit steht ihrerseits unter der Kritik des Begriffs. Im Ausgang von der gegebenen Welt kann das Unendliche nur durch regressive Synthesis realisiert werden, es wird stets nur ein Zustand gefunden, bis zu dem wiederum eine Unendlichkeit abgelaufen sein muss, jeder so in Bezug auf den gegenwärtig gegebenen Zustand gefundene Anfang gilt nur relativ und setzt eine Ewigkeit abgelaufener Zustände voraus, woraus sich die unendliche Reihe abgelaufener Zustände ergibt. Indem ich nun den jetzigen gegebenen Weltzustand als das Reale, Wirkliche ansehe, muss behauptet werden, dass die bis jetzt abgelaufene Zeitreihe zugleich vergangen, abgelaufen und unabgeschlossen ist. Als abgelaufene Zeitreihe widerspricht sie der Forderung nach Unendlichkeit, und als unabschließbare Reihe widerspricht sie der Forderung nach der Realität des Jetzt.

Dieses Argument trifft auch auf den Raum zu, den wir als gegebenes Quantum zugleich existierender Dinge vorstellen. Die Größe dieses Quanti können wir nur durch die Synthesis seiner Teile und die Totalität eines solchen Quanti nur durch vollendete Synthesis denken. Um sich die Welt als vollendetes Quantum zu denken, müsste die Synthesis zugleich als sukzessiv und vollendet angesehen werden, welches ebenso unmöglich ist wie eine unendliche Zeit zugleich in ihrem Verlauf und als abgelaufen zu denken.

These und Gegenthese schränken sich in ihrer Geltung gegenseitig ein, eine Entscheidung über die Richtigkeit der einen oder anderen These ist nicht möglich. So wird in der Antithese der Anspruch des Begriffs auf gegebene Erkenntnis durch die Behauptung der unabschließbaren Reihe in Frage gestellt ebenso wie die Behauptung der unabschließbaren Reihe, das unvordenkliche Geschehen des Anschauens, durch die Behauptung der These, dass nur der in sich abgeschlossene Begriff zu einer sich selbst nicht widersprechenden Erkenntnis führen könne, in Frage gestellt ist.

1.2 Zweite Antinomie: Innerer Grund des Gegebenseins

In der zweiten Antinomie fordert das Denken in der These, dass eine jede zusammengesetzte Substanz in der Welt aus einfachen Teilen besteht, und in der Antithese, dass kein zusammengesetztes Ding in der Welt aus einfachen Teilen bestehen könne und überall nichts Einfaches in ihr existiert. Wie zuvor sind die Behauptungen von These und Gegenthese nur apagogisch beweisbar. Die Behauptung der Existenz einfacher Teile ergibt sich aus der Widersprüchlichkeit der Antithese. Gäbe es keine einfachen Elemente, könnte die Teilung nicht vollendbar sein, der Begriff einer zusammengesetzten Substanz wäre in sich widersprüchlich. Gegen die Behauptung der einfachen Teile in der These steht der in sich widersprüchliche Begriff des einfachen Teils. Bestünde die Substanz aus einfachen Teilen, so dürften diese nicht teilbar sein. Weil aber jeder Teil einen Raum einnimmt, der teilbar ist, enthält der Begriff des einfachen Teils den Widerspruch. Denn der Raum besteht nicht aus einfachen Teilen, sondern aus Räumen. Deshalb muss jeder Teil einen Raum einnehmen, der wiederum teilbar ist etc. Der einfache Teil ist ein sich widersprechender Begriff, den Kant als transzendentale Idee bezeichnet, deren Dasein in keiner Erfahrung dargetan werden kann.

1.3 Struktur der kosmologischen Antinomien

Beide Antinomien weisen dieselbe Struktur auf. Sie setzen die Erfahrung als Faktum voraus, das durch die skeptischen Einwürfe eines Descartes und Hume nicht in Frage gestellt ist. In der Erfahrung geben sich die Dinge unmittelbar anschaulich, ohne dass die Frage nach dem Wie ihres Gegebenseins gestellt werden muss. Setzt man dieses Gegebensein voraus, die Welt als Ganzes in der ersten Antinomie oder den gegebenen Körper in der zweiten, so tritt das Denken in der Untersuchung dessen, was es unter Welt und Körper verstehe, in den Widerspruch ein. Das gegenseitige Sichausschließen von These und Antithese steht im Widerspruch zur Evidenz der Anschauung, in der das Denken über die Seinsgewissheit ursprünglich verfügt. Indem aber in der Antithese der berechtigte Anspruch der Sinnlichkeit auf Unabschließbarkeit der regressiven Synthesis die ursprüngliche Evidenz des anschaulichen Gegebenseins aufhebt, wie ebenso in der These das Begreifenkönnen sich gegen die Ansprüche der Sinnlichkeit stellt und dieselben als Nichtbegreifbares, als etwas, dessen Begriff nicht möglich ist, qualifiziert, tritt hier ein gewisser Stillstand in der Reflexion ein.

Jede der beiden einander widersprechenden Thesen bezieht die Begründung ihrer jeweiligen Geltung, ihres Wahrheitsanspruchs, aus der Unmöglichkeit der Gegenthese. Die Struktur, in der das Denken von der These zur Antithese und umgekehrt verwiesen wird, ist: Die These ist richtig, weil die Gegenthese einen sich widersprechenden Begriff erzeugt. Und: die Gegenthese ist richtig, weil die These einen sich widersprechenden Begriff erzeugt, oder: Aus Nicht-A folgt B und aus Nicht-B folgt A. Diese logische Struktur beider Antinomien beruht nicht nur auf einem Spiel des reflektierenden Bewusstseins mit sich selbst, sondern sie führt die ursprüngliche Gewissheit, die wir in der Sinnenerkenntnis erleben, selbst ad absurdum. Denn in der sinnlichen Anschauung setzen wir die Welt als Ganzes und das Dasein der Körper voraus, ohne erklären zu können, was wir darunter verstehen. In der Antinomik steht hinter den formalen Operationen des Verstandes das transzendentale Anliegen der Vergewisserung über das Erkennen, und kann von diesem nicht abgelöst werden. Deshalb ist die Reflexion in der Antinomik nicht nur mit den Gesetzen der formalen Logik beschäftigt, sondern richtet sich auch unmittelbar auf den Erkenntnisinhalt, die Welt in ihrem sinnlich gegebenen Vorhandensein als solchem. In der Überprüfung dieses Wissens von der Welt, so wie es in den kosmologischen Antinomien durch- und vorgeführt ist, gilt das paradoxe Resultat, das logisch einsehbar ist, ganz ebenso für die anschaulich gegebene Welt wie für die logischen Operationen des Denkens, die nur gemeinsam für das Wissen von der Welt konstitutiv sein können. Die Antinomien sind nicht dadurch abzutun, dass man den Widerspruch etwa als nur aus logischem Denken sich ergebenden Widerspruch behandelt, während die Evidenz der Anschauung weiter als Bezugspunkt für die Realität gilt. Sondern das logische Verfahren, das hier angewandt ist, führt auch zur Infragestellung des empirischen Begreifens, das in der Sinnlichkeit schon seine Anwendung gefunden hat, sofern wir von der Welt und den Gegenständen in ihr, wie sie uns sinnlich vorliegen, sprechen. Waren die Begriffe von Welt, Körper, Zeit, Raum etc. für den Verstand, so lange er sich auf die Anschauung als ursprünglich gewisses Faktum bezieht, von in sich gesicherter Bedeutung, so tritt nun das völlige Gegenteil ein: das formale Denken des Verstandes ist zwischen den berechtigten Ansprüchen der Thesen hin und her geworfen, ohne auf die vorherige Gewissheit, in der es des Daseins der Welt versichert war, zurückkommen zu können. Es erfährt sich in einer Haltlosigkeit, in der ihm das, was es durch sein Erkennen anfänglich meinte, völlig entglitten ist. Die Ausweglosigkeit solchen Tuns und die Verzweiflung, die sich daraus ergibt, führt schließlich zum Stillstand, dem berühmten „Stillstand im Skeptizismus", in dem das Denken auf alles Aussagen Verzicht leisten muss und in eine Besinnung über sich selbst und die Erfahrung der Antinomik einzutreten genötigt ist.

In diesem Stillstand im Skeptizismus liegt zweierlei: Das Denken erlebt sich als treibende Kraft, über diese paradoxe Situation hinaus zu gesicherter Erkenntnis zu gelangen. Darin ist es allerdings in den Mitteln, durch die es bisher zur Erkenntnis gelangte, eingeschränkt. In der bisherigen Weise bewegt sich das Denken in den Positionen des formalen Begriffs, der bloß im Verstand gültig sei, und der Anschauung, die unabhängig von den Operationen des Verstandes da sei und die Begriffe des Verstandes mit Inhalten versorge. Diese Positionen sind nicht mehr haltbar, denn alles, was in These und Gegenthese über das anschaulich Vorhandene ausgesagt werden kann, führt in den Widerspruch. Der Begriff des Weltanfangs ergibt sich aus der Unhaltbarkeit des Begriffs der unendlichen Reihe, so wie sich die Position der unendlich verflossenen Reihe aus der Unhaltbarkeit des Begriffs von Weltanfang und Weltgrenzen ergibt. Eine Erkenntnis, die beide Setzungen in ihrer Widersprüchlichkeit umfasst, ist nicht möglich, sondern nur dies ist möglich, dass das Denken im jeweiligen Einnehmen einer Position die Wahrheit dieser Position dadurch verteidige, dass ihr Gegenteil unmöglich sei.

Das gegenseitige Sicheinschränken des Denkens in den logischen Positionen, die es einnimmt, wird durch dieses Verfahren in ein Denken überhöht, das nicht durch logische Prädikate aussagbar ist: „Der Widerstreit dieser ihrer Sätze ist nicht bloß logisch, der analytischen Entgegensetzung [...], sondern ein transscendentaler, der synthetischen Opposition [...]". In solchem nichtaussagbaren Wissen, das im Durchgang durch die Antinomik erreichbar ist, liegt die Einsicht in eine nicht aufgeklärte Bedingtheit der Positionen des Anschauens und Begreifens durch (das) Denken überhaupt. Indem sich die Positionen von Begriff und Anschauung wechselseitig in ihrer Geltung einschränken, wird deutlich, dass sich das Denken in ihnen jeweils nur in einer vorläufigen, durch das nichtaussagbare Denken auch einzuschränkenden Position befindet

Im Stillstand im Skeptizismus liegen so Macht und Ohnmacht des Denkens zugleich, als eines Verfügenkönnens über sich selbst im logischen Verfahren, das bis zur Selbstaufhebung der Geltung des logischen Begriffs für das metaphysische Anliegen führt, aber innerhalb des logischen Verfahrens der Selbstaufhebung des logischen Denkens für die Metaphysik nicht logisch ausgesagt werden kann. In der Haltlosigkeit, in der das Denken zwischen den einander ausschließenden Thesen gefangen ist, liegt in der Verzweiflung auch Einsicht. Es ist eine Einsicht ohne Inhalt, beziehungsweise eine Einsicht negativen Inhalts, nämlich dass in den beiden „Instanzen", den Begriffen und dem begriffslosen Anschauen in ihrer Entgegensetzung, nicht über das Dasein der Welt befunden werden kann. Für die empirische Erkenntnis ist der Widerstreit der Behauptungen nutzlos, denn diese geht ihren sicheren Gang, aber für die Metaphysik, die auf ein vollständiges Verstehen des Daseins geht, ergibt sich im Stillstand als positives Wissen die Einsicht, dass die Erkenntnis in der Entgegensetzung und dem Aufeinanderbezogensein von Begreifen und Anschauen den Widerspruch und die Unbegreiflichkeit einbeschließt, und dass die bleibende Forderung des Denkens auf abgeschlossene, in sich schlüssige Erkenntnis in dieser Weise nicht erfüllt werden kann. Kopper beschreibt diese Erfahrung des Stillestandes im Skeptizismus in einer Abhandlung über Heidemann: „Das Ergebnis der Antinomik befreit das Denken also nur von der falschen Gewissheit über sich selbst, es eröffnet noch nicht ein positives Verständnis des Geschehens des ‚Ich-denke: ich denke'[Terminus von I. Heidemann]".Kopper ist der Überzeugung, dass die systematische Darstellung des Erkennens in der Elementarlehre der KrV nur aus dem Stillstand heraus zu verstehen ist und nur aus diesem Verständnis dem System der kritischen Philosophie Kohärenz zukommt. „Kant hat des öfteren darauf hingewiesen, dass die transzendentale Reflexion aus der Antinomie der reinen Vernunft entstanden ist. Seine Erklärungen hierüber sind wohl noch wichtiger als der Verweis auf die erweckende Stimme Humes."

2 Der Grundsatz der Zeitfolge: Einleitung

Wenn in der Transzendentalen Elementarlehre der KrV die Positionen von Anschauung und Begriff wieder aufgenommen sind, können sie nur noch als vorläufige Setzungen des reflektierenden Denkens verstanden sein, die hinführenden Charakter zu einem widerspruchsfreien, positiven Verständnis der Realität haben. Die Elementarlehre entwickelt dieses positive Verständnis nicht eigentlich aus der „gegebenen" Anschauung, sondern aus Grundsätzen; diese Grundsätze sind aus der Frage, wie gegenständliche Erkenntnis möglich sei, abgeleitet. Dass gegenständliche Erkenntnis stattfindet, zeigt sich in der Anschauung, deren Prinzip nach der Transzendentalen Ästhetik ist: „daß alles Mannigfaltige derselben unter den formalen Bedingungen des Raumes und der Zeit stehe". Dem setzt Kant in der Logik den obersten Grundsatz des Verstandes entgegen: „daß alles Mannigfaltige der Anschauung unter Bedingungen der ursprünglich-synthetischen Einheit der Apperception stehe". Beide Grundsätze, der Form der Anschauung sowie der ursprünglich-synthetischen Einheit, sollen die Möglichkeit der Erfahrung begreifen lassen. Dass die Erfahrung unter der Form gegenständlicher Erkenntnis stattfinde, wird dabei aus der Anschauung als Faktum aufgenommen. Zu Beginn der Transzendentalen Elementarlehre werden in den jeweiligen Einleitungen zur Ästhetik wie zur Logik Verstand und Sinnlichkeit als zwei voneinander unterschiedene Sphären gesetzt, die ihrerseits durch unterschiedliche Operationen, nämlich Denken und Anschauen, charakterisiert werden (s. KrV, B 33/A 19 und B 92/A 67): Die Sinnlichkeit gibt Gegenstände, durch den Verstand werden sie gedacht.

Diese Ausgangsposition der Reflexion in der Elementarlehre ist von vorneherein widersprüchlich. Denn erstens steht die Anschauung als vom Denken unabhängige Basis des Erkennens durch die Erfahrung der Antinomik bleibend unter dem Skeptizismus. Zweitens ist die Geltung der reinen Verstandesbegriffe, besonders des Kausalprinzips, für die Erfahrung aus der Entwicklung des philosophischen Denkens vor Kant, insbesondere durch den Hume'schen Skeptizismus, in Frage gestellt. Wenn also Kant das Gegebensein der Gegenstände in der Anschauung und deren Bedingtheit durch die ursprünglich synthetische Einheit der Apperzeption mit großer Sicherheit postuliert, so muss diese Gewissheit einen Grund haben, der sowohl die Form der Anschauung, unter der die Gegenstände gegeben sind, als auch die Geltung der reinen Verstandesbegriffe, durch die der Verstand die synthetische Einheit denkt, umfasst. Beide Prinzipien der gegenständlichen Erkenntnis, die Form der Anschauung ebenso wie die synthetische Einheit müssen demnach in einem höheren Prinzip gründen, das die Möglichkeit dieser beiden Prinzipien und ihrer Geltung in der Erfahrung erkennbar macht: „Die transscendentale Deduction aller Begriffe a priori hat also ein Principium [...] nämlich dieses: daß sie als Bedingungen a priori der Möglichkeit der Erfahrungen erkannt werden müssen [...]. Begriffe, die den objectiven Grund der Möglichkeit der Erfahrung abgeben, sind eben darum nothwendig." Das Prinzip, unter dem die Geltung der Kategorien verstanden werden kann, ist, dass sie den objektiven Grund der Möglichkeit der Erfahrung abgeben müssen. In der Einsicht in das Prinzip liegt die Einsicht in die notwendige Geltung der Verstandesbegriffe, während die gegenständliche Erfahrung diese notwendige Geltung nicht erkennen lässt. Gegenständliche Erfahrung bedeutet, dass sinnlich gegebene Gegenstände unter rational erkannten Gesetzen stehen, ohne dass die Möglichkeit dieser Übereinkunft begriffen ist.

2.1 Grundsatz der Zeitfolge nach dem Gesetze der Kausalität (Zweite Analogie)

Das Prinzip, das vor der gegenständlichen Erkenntnis liegt und transzendentale Einheit der Apperzeption sowie formale Anschauung umgreift, scheint nun im Grundsatz der Zeitfolge, in dem es um die Frage nach der Notwendigkeit des Erkennens geht, enthalten zu sein. Die Geltung dieses Grundsatzes kann so lange nicht begreifbar sein, als der reine Verstandesbegriff des Verhältnisses der Ursache zur Wirkung auf „gegebene" Erfahrung bezogen wird. Im immer wieder erneuten Anlegen des rationalen Begriffs auf die „gegebene" Erfahrung, aus dem dann immer wieder neu das Bekenntnis der Unbegreifbarkeit seiner Geltung folgt, kann nicht der eigentliche Sinn dieser Reflexion liegen, der damit nur ein Eingeständnis der völligen Machtlosigkeit des philosophischen Denkens gegenüber der Notwendigkeit, in der die wissenschaftliche Erkenntnis fortschreitet, wäre.

Wenn Kant die Hume'sche Skepsis überwinden wollte, so musste er die Notwendigkeit, die im Kausalgesetz ausgesagt ist, als eine solche verstehen lassen, die nicht nur durch nachträgliche Analyse eines Sachzusammenhangs herausgehoben wird, sondern in der Erfahrung selbst als deren zu begreifendes Merkmal enthalten ist. Die Einsicht, die Kant aus dem Schlummer weckte, musste gewesen sein, dass das Dasein durch das aposteriorische Beziehen des Gesetzes auf den Eindruck nicht richtig verstanden ist, dass sie sich vielmehr als ein Geschehen vollzieht, das beides, sowohl den Eindruck als auch die rationale Struktur in sich zusammenhält und trägt. Nach Kopper stellt sich in der Reflexion auf den Grundsatz eine Verwandlung ein, die aus der a posteriori festgestellten und bestätigten Notwendigkeit eines zeitlichen Ablaufs Seinsnotwendigkeit werden lässt: „Im Grundsatz der Kausalität wird [...] aus dem mit analytischer Notwendigkeit erkannten „post hoc" das Geschehen der Voraussetzung selbst in seiner zeitlichen Struktur; aus der analytischen Notwendigkeit des – in der Vergangenheit festgestellten – Nacheinander, das für die Zukunft nichts bedeuten kann, wird das als anschauliches Nacheinander notwendige Geschehen des Werdens des Erscheinenden". Eine solche Verwandlung muss sich auf das Verständnis der Erfahrung insgesamt auswirken. Ich möchte im Folgenden zeigen, dass eine solche Verwandlung von der empirischen Geltung des Prinzips zur transzendentalen Einsicht in die Notwendigkeit der Zeitstruktur möglicher Erfahrung in der Zweiten Analogie möglich und angestrebt ist.

2.2 Von der Wahrnehmung zur bleibenden Bedingung des Wahrnehmens

Kant nimmt die Frage nach der Geltung des Grundsatzes aus der Wahrnehmung auf. Sofern etwas wahrgenommen wird, ist im gegenwärtigen Zustand des Wahrnehmens die Beziehung auf Vorhergehendes gedacht. Über diese Beziehung verfügt der Verstand nicht anschaulich, sie ist im gegebenen Zustand formal, als Wissen einer Regel „gegeben". Der Verstand fügt in jeder Wahrnehmung den Bezug auf Vorhergehendes, ohne den nichts Bleibendes wahrnehmbar ist, hinzu. Diese Hinzufügung bezeichnet Kant als formales Bewusstsein der Regel (s. KrV, B 240/A 195). Es eröffnet sich hier ein Leisten des Verstandes, das in allem Wahrnehmen „zugegen" ist und sich mit der Frage des Übereinkommenkönnens von Begriff und Anschauung noch gar nicht befasst.

Die Notwendigkeit, dass eins aufs andere folge, ist im Kausalgesetz ebenso wie in den besonderen empirischen Naturgesetzen bloß formal ausgesagt. Aus der formalen Aussage kann auf die Notwendigkeit der empirischen Geltung der Gesetze nicht geschlossen werden. Eben so wenig lassen die Eindrücke, durch die uns Gegenstände gegeben sind, die Notwendigkeit dieser Geltung erkennen, sie geben nur sich selbst, nicht aber die Offenbarung eines Gesetzes und eines dadurch bestimmten Übergangs zu einer mit Notwendigkeit erkannten Zukunft. Mithin ist die durch die Regel ausgesagte Notwendigkeit eine Notwendigkeit weder der formalen Regel noch eines anschaulich bestimmten Zustandes eines Objekts. Vielmehr liegt oder geschieht Notwendigkeit in der Wahrnehmung nur insofern, als sich in ihr Unumkehrbarkeit manifestiert. Kant scheint mit den beiden Beispielen der Wahrnehmung eines bewegten und unbewegten Objektes auf diese Notwendigkeit hinweisen zu wollen. In welcher Reihenfolge ich die Teile eines Hauses wahrnehme, ist durch das Objekt nicht festgelegt, während eine solche Festlegung im bewegten Objekt mitgegeben ist. Die Festlegung ist in der Wahrnehmung des bewegten Objekts als solche gewusst und gegeben, sie ist unumkehrbar, ich kann nicht von dem späteren Zeitpunkt zum früheren Zeitpunkt zurückgehen (außer in Gedankenexperimenten, für die Wirklichkeit aber ist dies ausgeschlossen). Diese in der Bewegung jederzeit festzustellende Notwendigkeit ist der Gegenstand der transzendentalen Untersuchung.

Die Notwendigkeit, die in der Bewegung liegt, nimmt der Verstand zunächst nur hin. In der Erfahrung dieser Notwendigkeit hat der Verstand hinnehmenden Charakter, sofern er der vorstellende Verstand ist. Als vorstellender Verstand aber ist er hinzufügender Verstand:

Wenn ich also wahrnehme, daß etwas geschieht, so ist in dieser Vorstellung erstlich enthalten: daß etwas vorhergehe, weil eben in Beziehung auf dieses die Erscheinung ihr Zeitverhältniß bekommt, nämlich, nach einer vorhergehenden Zeit, in der sie nicht war, zu existiren.

Dass etwas vorhergehe, liegt in der Wahrnehmung selbst, die stets gegenwärtig ist, nicht. Das Vorhergehende ist die Hinzufügung, durch die der Verstand im Gegenwärtigen und als es ein Zeitverhältnis ermöglicht. Das Zeitverhältnis liegt im Gegenwärtigen als Negation: es ist gegenwärtig als das, was nicht mehr das ist, was vorher war. Dieses Verhältnis ermöglicht im Gegenwärtigen die Existenzaussage, und alle drei Momente zusammen geben den Inhalt der Vorstellung, dass etwas geschieht. Zur Vorstellung gehört erstens das, was empirisch als Bewegung bezeichnet wird, zweitens die Reflexion auf dieses Geschehen, in der drittens die Setzung der Existenz durch diejenige des Zeitverhältnisses ermöglicht ist.

Die transzendentale Reflexion untersucht die Möglichkeit der Vorstellung, sie geht nicht auf die Möglichkeit der Verknüpfung der Vorstellungen untereinander, die diese Synthesis schon voraussetzt. Die Möglichkeit der Vorstellung überhaupt ist gleichbedeutend mit der Möglichkeit, bleibende Objekte in der Zeit zu denken beziehungsweise wahrzunehmen, denn nur in der Hinzufügung dessen, was nicht mehr ist, im Gegenwärtigen, wird die Kontinuität in der Wahrnehmung, wird der Gedanke eines Objektes allererst möglich. Wenn man die Vorstellung als dasjenige bezeichnen will, was im Eindruck das Bewusstsein eines im Raum und der Zeit bleibenden Objekts erzeugt, so sieht man schnell, dass man das, was Vorstellung ist, nicht wieder durch eine Beziehung auf andere Vorstellungen erklären kann.

Die Tatsache, dass das vorstellende Bewusstsein in der Anschauung aktiv ist (KrV, B 244/A 199), bedeutet, dass als Wahrnehmen etwas Objektives, eine in sich notwendige Bedeutung vorliegt, die nicht durch Regeln und Eindrücke allein verstanden werden kann. Auf dieses unaufgeklärte Notwendigsein, das die Objektivität des Erkennens begründet, muss sich die transzendentale Reflexion richten, nachdem die „gegebene" Anschauung eine solche ist, die die Entgegensetzung des sinnlichen und des rationalen Moments nur in der Unbegreifbarkeit ihres Übereinkommenkönnens einbeschließt. Die rationale Behauptung der Geltung des Kausalgesetzes und das sinnliche Element, das Gegebensein eines Objektes in einem Zustand seines Wahrgenommenseins, können durch sich – in ihrer Unterschiedenheit – keinen Aufschluss über die Notwendigkeit geben.

2.3 Von der Voraussetzung der Vorstellung zum voraussetzungslosen Verstehen

Wenn die transzendentale Reflexion über die bloße Rezeptivität, in der Notwendigkeit stattfindet, ohne in ihrem ermöglichenden Grunde begriffen zu sein, hinauskommen will, dann muss sie die Möglichkeit der Vorstellung selbst erklären und sie nicht als gegebenes Produkt voraussetzen. Die transzendentale Reflexion muss die Möglichkeit der Vorstellung selbst begreifbar machen. Kant spricht von einer Nötigung, die „es eigentlich sei, was die Vorstellung einer Succession im Object allererst möglich macht." „Diese" Nötigung kann weder aus der abstrakt formulierten Regel noch aus dem Eindruck herkommen, es muss darum gehen, sie als eine dem Denken und Wahrnehmen immanente Nötigung zu verstehen, durch die es überhaupt erst zu Gedanken und Vorstellung des Objektiven kommen kann. Zunächst sagt Kant nur, dass die Regel, die der Verstand denkt, uns zur Beobachtung der Ordnung in der Folge der Wahrnehmungen nötigt; in der transzendentalen Untersuchung aber geht es um die Nötigung des Verstandes, die umfassender Art ist und vor den einzelnen Vorstellungen liegt. Diese Umkehr des Hinblicks auf die Wahrnehmung ist nur in einer Art transzendentaler Abstraktion von der vorgestellten Welt möglich, deren Bewusstsein diese Synthesis immer schon voraussetzt. Die Zeitordnung nicht aus der vorgestellten Zeitordnung passiv zu erfahren, sondern als Nötigung der Intelligenz, überhaupt erst zur Synthesis und damit zur Erfahrung zu gelangen, zu verstehen und zu begreifen, so dass die Vorstellung – als das zu Erklärende – nicht schon zum Grunde liegt, muss jetzt das Anliegen sein.

2.4 Grundsatz der Zeitfolge als reines Gesetz der Synthesis

In einer ersten Annäherung können wir uns diesem Problem logisch nähern. Dass uns ein Objekt durch Eindrücke gegeben sei, ist eine falsche Annahme, denn die identische Bedeutung eines gegebenen Eindrucks hält der skeptischen Prüfung nicht stand, das als bleibend Angenommene löst sich bis zur völligen Zersetzung des Begriffs auf. Wenn wir den Eindruck für dasjenige halten, was uns die Präsenz des Objektes gibt, so liegt darin keine Notwendigkeit, wohl aber die Nötigung, ihn mit etwas Vorausgehendem und Nachfolgendem zu verbinden. Jeder gegebene Zeitpunkt ist nur relativ auf das Zeitverhältnis, das der Verstand in ihm konstituiert, mit Notwendigkeit gegeben. Transzendentallogisch – in Abstraktion von der Vorstellung – könnte man den Grundsatz so formulieren: in sich notwendiges Begreifen findet durch Unterscheiden statt, das als Aufeinanderbeziehen des Unterschiedenen nach dem Grundsatz der Zeitfolge stattfindet. Notwendiges Wissen kann nur sein, indem der Verstand nach diesem Grundsatz bestimmt. Der Grundsatz der Zeitfolge wird transzendental zum reinen Gesetz der Synthesis, die unter der Nötigung steht, Realisierung dieses in sich notwendigen Begreifens zu sein, das durch die formale Regel der Zeitfolge und eines dadurch bestimmten, anschaulich gegebenen Moments nur nachträglich angegeben ist.

2.5 Das Apriori des apriorischen Geltens der empirischen Gesetze

Dass der Grundsatz als reines Gesetz der Synthesis verstanden ist, beinhaltet, dass er in Bezug auf mögliche Erfahrung a priori gilt, dass er am Ursprung von Vorstellung und Gedanken des Objekts, in denen die Zeitordnung schon vorausgesetzt ist, steht. Die transzendental einzusehende Nötigung, als Realisierung eines in sich notwendigen „Begreifens", kann deshalb aus vorgestelltem Dasein, das den Gedanken der Zeit und der durch sie bestimmten Größe immer schon in sich enthält, nicht verstanden werden. Kant sagt, dass die empirisch „gegebene" Zeitstelle die Geltung des reinen Gesetzes jederzeit voraussetzt: „[...] ihre bestimmte Zeitstelle in diesem Verhältnisse kann sie nur dadurch bekommen, daß im vorhergehenden Zustande etwas vorausgesetzt wird, worauf es jederzeit, d. i. nach einer Regel folgt". Die transzendental eingesehene Nötigung, als Realisierung eines durch sich notwendigen „Begreifens", kann aus dem vorgestellten Dasein heraus nicht verstanden werden, sie geschieht als Notwendigkeit, die sich nur im Vollzug erhält. Dieser Vollzug aber bliebe begriffslos, wenn der Verstand nicht selbst die Voraussetzung wäre, durch die der reine Begriff des Zeitverhältnisses als bleibendes Gesetz gedacht werden kann. Nur indem der Verstand als „das beharrliche Substrat aller Wahrnehmung" als Vollzug in sich notwendigen Begreifens zugleich auch Sichwissen oder Sicherleben in Bestimmung ist, wird Wahrnehmen und Anschauen bleibender Objekte in der Zeit, in der Realisierung des Grundsatzes, möglich. Man kann sagen, dass die Nötigung zum „Begreifen" im Grundsatz auch zugleich die Nötigung zur anschaulichen Vergegenwärtigung der Regeln ist, durch die die Nötigung in die bleibende Bedeutung räumlichen Geschehens gefasst wird. Die Verwandlung des begriffslosen Vollzugs der Notwendigkeit zur anschaulichen Vergegenwärtigung der Regel im Begriff geschieht nach Kant in reiner Anschauung, am deutlichsten in der geometrischen Konstruktion der Begriffe, durch die bleibender, in sich eindeutiger Sinn entsteht. Kopper hat diesen ursprünglichen Zusammenhang von Empfinden, Schauen und Begreifen in seiner Antrittsvorlesung (1969) über die zweite Analogie zur Sprache gebracht:

Als principium generans ist der Gedanke vom Objekt zugleich das vor aller Bestimmung liegende reine Anschauen, in dem das apriorische Sichgeben des Objektiven liegt, er ist aber zugleich auch das Begreifen dieses Anschauens, das macht, dass sich der Gedanke in seinem reinen Schauen zu sich selbst als Gedanke verhalte, dass er für sich selbst er selbst als Vorstellung sei. Nicht begreift sich der Gedanke vom Objekt aus der Vorstellung, sondern die Vorstellung ist die Weise, auf die der Gedanke sich für sich selbst fasslich macht. Diese Leistung aber des erzeugenden Gedankens, wodurch er macht, dass er sich in dem reinen Anschauen, das er ist, selbst als Gedanke anschaulich erfasst, ist das Verstehen, und es ist der sich auf das reine Anschauen, auf die absolute Zeit richtende Verstand, der, indem er dieses Anschauen als den Gedanken vom Objekt selbst begreift, die Vorstellung als eine solche, die, insofern sie Vorstellung ist, auch schon die objektive Bedeutung in sich enthält, möglich macht. [...] Insofern der Gedanke vom Objekt als Begreifen geschehendes Anschauen, d. h. insofern er Gegenständlichkeit bedeutendes Vorstellen ist, insofern ist der Gedanke vom Objekt als das erscheinende Gesetz oder als Grundsatz.

Die empirisch „gegebene" Zeitordnung, als Manifestation der transzendental eingesehenen Nötigung, ist durch die Voraussetzung bedingt, dass der Verstand in ihr und als sie bestimmend tätig ist. Nur aus dieser Voraussetzung ist sowohl das anschauliche Gegebensein als auch das rationale Bewusstsein der Gesetze, unter denen es als bestimmt erscheint, möglich.

2.6 Der Gedanke des Gegenstandes als Prinzip der Synthesis

In der Erfahrung ist das „jederzeit" Geltende der reine Gedanke des Gesetzes, sofern durch ihn Vorstellen objektiver, in sich notwendiger Bedeutung möglich wird. Der Verstand realisiert Synthesis so, dass die Geltung des reinen Gesetzes als Denken bleibender Strukturen vorstellbar wird, ohne sich dabei auf etwas Anderes als das reine Gesetz selbst zu beziehen. Die transzendentale Nötigung ist als Nötigung zur Bestimmung aus dem reinen Gesetz zugleich die Nötigung zur Vorstellung des Bestimmtseins des reinen Gesetzes in der Anschauung. Der Verstand als Einbildungskraft setzt das reine Gesetz als dasjenige voraus, was jederzeit gilt, der Gedanke wird Vorstellung, ohne die die Bestimmung des reinen Gesetzes nicht möglich ist. Das, was der Verstand als Einbildungskraft als bestimmt denkt, ist reine zeitliche Relation, die empirisch – das bedeutet bei Kant gegenständlich – als Bestehen vorgestellt ist. Der Gedanke der Relation selbst ist als Bestehen vorgestellt. In dieser Hinsicht ist der Gedanke des Gegenstandes das Prinzip für die anschauliche Bestimmung des Gesetzes. Diese Voraussetzung liegt in aller empirischen Bestimmung, ohne dass sie im Bestimmten selbst in der sie begründenden Notwendigkeit angeschaut oder diskursiv begriffen sein könnte. Sie ist nicht die Voraussetzung einer „gegebenen" Realität, auf die sich der Verstand im Denken bezieht, sondern im Anschauen der Gegenstände liegt das Wissen bleibender Strukturen und Verhältnisse selbst als Voraussetzung.

Deswegen kann man nicht sagen, es sei in der Wahrnehmung ein Objekt bestimmt, sondern in der Wahrnehmung gibt sich objektive Bedeutung, die in der Ordnung der Zeitvorstellung insgesamt besteht, in einem aus dem Gedanken der Zeitordnung mit Notwendigkeit bestimmten Moment. Nach Kant – historisch gesehen – kann deshalb nicht mehr der anschaulich „gegebene" Gegenstand Prinzip der objektiven Bedeutung sein, sondern wenn wir vom Gegenstand der Erfahrung sprechen, so ist das Bewusstsein zeitlicher Bestimmung, das sich in Synthesis konstituiert, vorausgesetzt, der Gegenstand ist im zeitlichen Verlauf, durch den sein Erscheinen bestimmt ist, bleibend vorgestellt, so dass die Übereinstimmung der Wahrnehmung mit dem Bewusstsein des Gesetzes als Urteilen stattfinden kann:

Soll also meine Wahrnehmung die Erkenntniß einer Begebenheit enthalten, da nämlich etwas wirklich geschieht; so muß sie ein empirisches Urtheil sein, in welchem man sich denkt, daß die Folge bestimmt ist [...].

3 Wahrnehmen als Urteilen

In transzendentaler Reflexion enthüllt sich Wahrnehmen somit als Urteilen, das in sich mehrere Momente enthält, ohne die Wahrnehmen nicht erklärbar ist. Das – empirische, in den Sachverhalt gebundene – Urteil vollzieht sich wesentlich aus der Reflexion, die Anschauen und Begreifen ermöglicht. Im Rückbeziehen entsteht bzw. liegt das Bewusstsein der Zeit, das – selbst nicht wahrnehmbar – nur von der Art des Wissens ist. Das Urteil vollzieht sich aus dieser Einheit des Wissens, die Kant als transzendentale Einheit der Apperzeption bezeichnet. Die objektive Geltung des Urteils „gründet" in den Bezügen und Verhältnissen, die der Verstand in der Reflexion unter der Form der Zeit als bestehend denkt, und dieses „Bestehen" ist das Bestehen der Synthesis, des Gedankens des reinen Gesetzes, als eines solchen, der zu allen Begriffsinhalten notwendig gehört. Sind die empirischen Gesetze erkannt und vorausgesetzt, dann bestätigt sich die objektive Geltung, die der Begriff als bleibende Bedeutung aussagt, im Wahrnehmungsurteil, während das Begreifen, das sich in ursprünglicher Synthesis vollzieht, sich als Erfahrung auf die Weise der Setzung vollzieht. Dass die logische Setzung der im Gesetz als bestimmt vorgestellten Verhältnisse als solche ihre Gültigkeit beweist, geschieht als synthetisches Urteilen, als Wahrnehmungsurteil, und es ist dieses Urteilen allein, das die objektive Bedeutung aller Verhältnisse verbürgt.

Reines und empirisches Prinzip

Das allgemeine Wesen, als das „jederzeit" Geltende, das sich im Bestimmen der Zeitverhältnisse unter dem reinen Gesetz einstellt, verleiht sich in der Vorstellung des Bestehens der Zeitverhältnisse Ausdruck, es wird allgemeiner Begriff von objektiver Bedeutung. Diese gibt sich aber als räumliches Bestehen nur so, dass sie in der Zeitstruktur, die in der Vorstellung als das Bestehende gemeint ist, nicht das mit der Einheit des Begriffs Übereinkommende sein kann, die gemeinte Einheit gibt sich nur in kontinuierlichem Wahrnehmen. Kant sagt deshalb, dass die formale Bedingung aller Wahrnehmung (dass die vorige Zeit die folgende notwendig bestimmt) das Prinzip der Kontinuität zum Gesetz der empirischen Vorstellung der Zeitreihe macht. Die apriorische Geltung des Grundsatzes als Bedingung der Möglichkeit von Wissen überhaupt ist damit auch als Bedingung der Möglichkeit der empirischen Wahrnehmung anzugeben: „so ist es auch ein unentbehrliches Gesetz der empirischen Vorstellung der Zeitreihe [...]. Denn nur an den Erscheinungen können wir diese Continuität im Zusammenhang der Zeiten empirisch erkennen." Das reine Gesetz, das Kant in der Analyse des Wahrnehmungsgeschehens in Abstraktion von den Wahrnehmungsinhalten findet, hat im empirischen Bewusstsein seine Entsprechung im Kontinuitätsprinzip. Im reinen Gesetz liegt die Einsicht in die transzendentale Nötigung, die sich im Wahrnehmungsurteil in der Reflexion auf die transzendentale Einheit der Apperzeption bestimmend durchführt, ebenso, wie sie in der empirischen Wahrnehmung als Nötigung zum kontinuierlichen Fortgang in der Zeit liegt. Dass die abstrakt eingesehene Notwendigkeit und die in der Wahrnehmung liegende Nötigung als Übereinkommen erfahren werden, dies setzt die gesuchte ursprüngliche Synthesis voraus. Das Bewusstsein der Zeit, das sich nach Kant sinnlich „gibt", ist dadurch ebenso wie das Kausalgesetz als Prinzip der regressiven Synthesis, die vom Gegenwärtigen zum Früheren fortschreitet, Bedingung der Möglichkeit der Erfahrung als kontinuierlicher Bestimmung aller Stellen für die Erscheinungen in der Zeit.

4 Konsequenzen für das empirische Bewusstsein

Wenn die Antinomik die Befreiung des Denkens von der Vorstellung gegebener Erkenntnis bewirkt, so scheint die Zweite Analogie das eigentlich positive Prinzip der Transzendentalphilosophie zu enthalten. Der Grundsatz der Zeitfolge ist als Prinzip der Synthesis das Prinzip in sich notwendigen Erkennens, das sich im reinen Gedanken des Bestehens zeitlicher Bezüge aus der Kraft der Reflexion fortentwickelt. In der Reflexion auf den Grundsatz ist einsichtig, dass weder im anschaulichen Bestimmtsein der Verhältnisse, noch im Gedanken des Gesetzes als räumlichen Bestehens derselben das Erkennen zum Abschluss gelangen könne. Die Spontaneität des Wissens, das sich in gesetzmäßigem Erkennen manifestiert, ist in Bestimmung – im Bezug eines anschaulich bestimmten Zustandes auf das Wissen der Gesetze – das der Notwendigkeit Entzogene. Der Grundsatz der Zeitfolge ist transzendental als Prinzip des determinierenden Begreifens, aus dem das Bewusstsein der Zeit als aposteriorische Form ebenso wie das Bewusstsein des Raumes als Inbegriffs aller Verhältnisse hervorgeht, zu verstehen. In der transzendentalen Einsicht liegt die Dynamisierung des Verstehens des Erkennens, aus der zahllose Konsequenzen hervorgehen, deren wichtigste hier nur angedeutet werden können.

1) Das Ich-denke, als Urteil des bestimmenden Denkens, kann in der Zeit erst dann stattfinden, wenn raumzeitliches, empirisches Bewusstsein entstanden ist. Erst aus dem Gedanken des Bestehens der durch das reine Gesetz bestimmten Bezüge heraus wird es möglich, dass der Verstand sich selbst als beharrendes Subjekt all dieser Bestimmungen denkt. Das Ich-denke und die objektive Bedeutung, die sich im empirischen Bewusstsein als Bezug des Begriffs, der die identische Bedeutung eines Gegenstandes aussagt, auf das Nach- und Außereinander der durch das Gesetz bestimmten Relationen bezieht, sind Positionen, die im Erkenntnisgeschehen als notwendige Konstanten liegen.

  • 2) Die Kantische Charakterisierung des Erkennens als Erkenntnis in bloßer Erscheinung hat ihren Grund in der Diskrepanz der im Begriff ausgesagten Identität und Notwendigkeit zum „Sichdarstellen" der dadurch vorgestellten objektiven Bedeutung. Der Begriff, als bleibendes Wissen, bezieht sich jederzeit auf ein dynamisches Geschehen; die im Begriff ausgesagte Notwendigkeit ist Notwendigkeit des Gesetzes, dessen Geltung unter Bedingungen raumzeitlicher Erfahrung steht. Die empirische Geltung der Gesetze ist aus der transzendentalen Nötigung zu begreifen, in der das reine Gesetz der Zeitfolge als bleibende Bedingung der Möglichkeit von Begriff und objektiver Bedeutung verstanden ist. Empirisch müssen alle Erkenntnisinhalte, als identische Bedeutungen, unter der Form der Zeit stehen. Der Raum ist hingegen Inbegriff des Bestehens der Zeitverhältnisse; das, was im Erkennen unter der Form der Zeit als Bestehen gedacht ist, wird räumlich als Zugleich all dieser Verhältnisse vorgestellt. Dass nun aber beides, Bewusstsein der Gesetze und Bestehen der Verhältnisse im Raume ein- und dasselbe sind, das kann sich nicht aus dem vorstellenden Denken ergeben, weil es dieses Übereinkommen im Gegenüber der im Begriff ausgesagten Identität und Notwendigkeit der Verhältnisse und ihrem „Sichdarstellen" vom Nach- und Außereinander der bestimmten Bezüge her erfassen muss. Dass Bewusstsein und Bestehen von ihrer Unterschiedenheit her nicht in die Einheit des Begreifens überführt werden können, führt auf den Begriff der Erscheinung.
  • 3) Die Charakterisierung des Erkennens als Erkenntnis in bloßer Erscheinung ist durch die gegenständliche Logik der KrV bedingt. Im transzendentalen Verstehen ist die Realität ein in der Reflexion auf die apriorischen Synthesen, die nicht von der Art des analytischen Begreifens sind, sich erstellendes Urteilen. Im Urteilen verfügen wir über die Realität in Begriffen. Das Urteilen macht die Realität des menschlichen Verstandes aus, und das empirische Anschauen, das stets Aktivität (Bewegung) enthält, fällt aus dem Urteilen nicht heraus, das Anschauen ist als Produkt der apriorischen Synthesen, auf die wir uns im Urteil beziehen, selbst von der Art des Urteils, wenngleich es nicht von der Art des diskursiven Urteils ist. Kants Unterscheidung der analytischen und synthetischen Urteile ist die logische Konsequenz der transzendentalen Einsicht, dass die Wissensstruktur der Realität durch das analytische Begreifen nicht vollständig erhellt werden kann. Der „gegebene" Gegenstand ist aus transzendentaler Sicht hervorgebrachtes Wissen, Resultat eines Begreifens, das sich in allgemeingültige Form und dadurch zu bestimmende Materie auseinanderlegt. Beiden Momenten dieses Gegebenseins entspricht kein absolutes Bestehen, die Allgemeingültigkeit des Begriffs und raumzeitliches Bestehen existieren nur in ihrem notwendigen Bezogensein aufeinander. Diese Notwendigkeit aber ist eine solche, die sich empirisch nicht in der Notwendigkeit eines Begriffenseins erweisen lässt. Was unter der Form der Anschauung als bleibend „erscheint", ist seinem Wesen nach Begriff, der sich im Urteil bestimmend durchführt. Dass uns die Dinge anschaulich „erscheinen", ist Leisten des Verstandes als Vorstellen. Die gegenständliche Vorstellung eines bleibenden Geschehens ist die Basis für weiteres Bestimmen der Vorstellung in sich, worin die unendliche Bestimmbarkeit der a priori gegebenen Einheit des Wissenkönnens liegt.
  • 4) Der Koppersche Begriff des „Unbezüglichen", der sich von der ersten bis zur letzten Veröffentlichung durch seine Überlegungen zieht, markiert die Opposition zu Kant und der KrV als gegenständlicher Logik. Wenn das Erkennen zu einem kohärenten Verstehen seiner selbst gelangen will, muss das Bewusstsein des Raumes aus der transzendentalen Reflexion ganz herausgehalten werden, es setzt als solches immer schon bestimmte Größe voraus. Der Begriff kann immer nur Begriff eines Gesetzes, die Erfahrung kann immer nur Illustration der Gesetze sein. Kant hat die gegenständliche Erkenntnis zum Prinzip der synthetischen Erkenntnis a priori erhoben, aber darin hat er den Gedanken des Gegenstandes als eines solchen, der sich im Bestehen des Gesetzes, in der Diskrepanz des vorstellenden Denkens zur Einheit des Begriffs, fasslich werden muss, auch verfehlt. Dass die Einbildungskraft den Gedanken des Gesetzes statisch macht, führt die metaphysische Reflexion auf die falsche Fährte.
5 Das Verhältnis gegenständlicher Erkenntnis zur transzendentalen Einsicht

Die transzendentale Wende, die in der KrV enthalten ist, führt nach Kopper auf ein Verstehen des Daseins der Welt im Urteil, das sich nicht mehr, wie in der alten dogmatischen Metaphysik, auf die Vorstellung des Daseins von Dingen unabhängig vom Urteil bezieht. Die transzendentale Einsicht schließt ein Verstehen der Realität aus ursprünglicher Spontaneität ein, das jedoch in der Reflexionsmethode der KrV nicht zum Ausdruck kommen kann. Kopper hat die KrV als Denkgebäude angesehen, das diese Einsicht ermöglicht, ohne sie in den Begriff erheben zu können:

Die Frage: wie sind synthetische Urteile a priori möglich? ist so aufgelöst, dass die synthetischen Urteile dabei als Fakta hingestellt sind; es ist gezeigt, wie synthetische Urteile a priori möglich sind, indem doch die Synthesis zugleich auch unverstanden geblieben ist.

Diese Einschätzung folgt der Einschätzung Kants, der bereits in der Methodenlehre der KrV, aber auch in rückblickenden Schriften den Vorhofcharakter der KrV immer wieder betont hat. Schon in der Methodenlehre der KrV sagt Kant, dass der praktische Gebrauch der Vernunft durch das Scheitern der spekulativen Einsicht nicht betroffen sei. Kant hat die transzendentale Einsicht ermöglicht, indem er das empirische Bewusstsein mit seinen analytischen und synthetischen Urteilen zum Gegenstand der Reflexion erhob. Im empirischen Bewusstsein verständigen wir uns in allgemeingültigen Begriffen über die Realität, innerhalb dieser allgemeingültigen Bedeutungen sind Wissenschaft und philosophische Reflexion möglich, aber die gegenständliche Bedeutung, aus der heraus sich die philosophische Reflexion über den Skeptizismus in die kritische Philosophie Kants entwickelt hat, ist doch bei Kant auch festgehalten und dabei als solche eingeschränkt, durch die die als Urteilsgeschehen sich gestaltende Realität in ihrer reinen und unbezüglichen Spontaneität nicht begriffen werden kann.

Nach Kopper muss die Methode deshalb dahingehend bearbeitet werden, dass die gegenständliche Bedeutung selbst noch als ein Hervorgebrachtes, als ein in reiner Reflexion selbst zu begreifendes Objektives verstanden werden könne:

Die transzendentale Einfachheit des Wissenkönnens darf sich nicht damit begnügen, ein „Was" zu bestimmen, sie muss dieses „Was" als sich selbst verstehen können. Sie muss dies deswegen können, weil die analytische Einfachheit der reinen Apriorität des Wissenkönnens die Realität selbst ist, und es deswegen analytisch schon feststeht, dass dies aus der Apriorität bestimmte „Was" der Welt in seiner Realität gar nichts anderes sein kann als das Sichoffenbarsein der Einfachheit der Apriorität selbst.

In der Deduktion der reinen Verstandesbegriffe wird der Verstand nach seiner Möglichkeit und seinen Erkenntniskräften analysiert, in dieser Analyse ist das Dasein der Welt in den in gegenständlicher Erkenntnis verstandenen Strukturen einbeschlossen. Diese Analyse macht aber nach Kants Worten nicht den Hauptzweck der Untersuchung aus. Der Hauptzweck ist nicht die Beantwortung der Frage: „wie ist das Vermögen zu denken selbst möglich? Da das letztere [diese Frage] gleichsam eine Aufsuchung der Ursache zu einer gegebenen Wirkung ist [...]." Die erscheinende Welt ist die gegebene Wirkung, deren Dasein den Inhalt des menschlichen Bewusstseins ausmacht. Der Verstand vermag diese Wirkung nicht anders als in Anwendung der reinen Begriffe zu erklären und sucht „gleichsam" die Ursache. Eine reine Vernunfterkenntnis jedoch würde das Unterschiedensein nach Raum und Zeit nicht mehr an die erste Stelle setzen können, sondern das Sichgestalten des Erkennens in der Zeit müsste als bleibender Vorgang verstanden sein. Innerhalb dieses bleibenden Gestaltens hat Kant den Bezug des Denkens auf das Dasein äußerer Objekte als begriffene Konstante, durch die das Wissen sich selbst Gegenstand wird, hingestellt. Kopper kritisiert diesen Standpunkt der Transzendentalen Analytik, der seiner Meinung nach der alten dogmatischen Metaphysik geschuldet ist, in der das Erkennen als ein „Verhältnis zwischen dem erkennenden Ich und den erkannten Dingen" verstanden ist. Dieses Verhältnis des begreifenden Subjekts zu den erkannten Dingen entstammt nachträglicher Abstraktion und drückt die Realität nicht angemessen aus:

[...] une méthode vraiment critique et transcendantale n'aurait plus connue la distinction entre l'objet et l'origine de nos connaissances, parce que ces connaissances n'auraient plus été conçues comme quelque chose de présupposé, mais comme des jugements synthétiques dans lesquels la raison se reconnait elle-même et se reflète en elle-même.

Die Methode der KrV hat für Kopper das zweischneidige Verdienst, dass sie, indem sie die transzendentale Einsicht ermöglicht, dabei die alte, überkommene Art des Begreifens unnötig verfestigt:

Kant [...] emprunte à l'entendement commun les moyens pour concevoir de façon déterminée sa doctrine transcendantale. [...] De cette réinstauration de l'entendement commun résulte une obnibulation de la compréhension apriorique de la réalité du monde que nous fournissent les formes pures de l'intuition et de l'entendement.

Die transzendentale Reflexion richtet sich nicht mehr auf Objekte, sondern auf das Urteilen, das in seiner die Erkenntnis erzeugenden Struktur systematisch dargestellt werden soll. Die methodischen Setzungen von Anschauung und Begriff sind transzendental in ein Sichgestalten des Wissens, in ein Gestalten der Realität im Begriff aufgelöst. Wenn nun die objektive Bedeutung, die im Begriff ausgesagt ist, im „dogmatischen Zeitalter der Vernunft" für ein für das Erkennen Erstes, für unabhängiges Bestehen gehalten wird, so führt die kritische Methode, indem sie das Bestehen in die transzendentale Einheit zurücknimmt, zum Zusammenstürzen der Daseinsgewissheit, die in der KrV nicht durch eine neue Gewissheit ersetzt werden konnte:

Wenn aber Kant so die Metaphysik des Bestehens verließ, so war gleichwohl nicht deutlich einsichtig, durch was er sie zu ersetzen gedachte. Das synthetische Urteil versteht sich selbst in der transzendentalen Einheit der Apperzeption; die transzendentale Einheit der Apperzeption ist kein Prinzip des Bestehens, sondern ein Prinzip des Wissens.

Das „gegebene" Objekt hat in der Transzendentalen Analytik die Bedeutung eines für das Denken Vorausgesetzten, und ist zugleich transzendental als Manifestation der analytischen und synthetischen Urteile im Aposteriori transparent. Diese doppelte Bedeutung des Gegenstandes kann nicht in die Einheit des Begreifens zurückgeführt werden. In dieser Situation liegt Instabilität, die sich der gewählten Methode verdankt und zu weiterer Bearbeitung zwingt:

Ainsi y avait-il dans la doctrine de la CRP une scission immanente, la pensée transcendantale ne peut pas se correspondre vraiment à elle-même. Cette situation instable devait être dépassée.

Diese Unzulänglichkeit in der Methode hat Kant, nach Kopper, zu immer weiterer Revision der Doktrin der KrV, über die Abfassung der folgenden Kritiken und bis ins Opus postumum hinein, veranlasst.

Die eigentliche Aufgabe, die aus der KrV hervorgeht, ist eine solche Umwandlung des Begreifens, die es ermöglicht, dass das Denken als Erfahrung sich selbst als Denken verstehe. In den zwei Fassungen der KrV hat Kant sich in diese Richtung bewegt, der berühmte Satz: „Die Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung überhaupt sind zugleich Bedingungen der Möglichkeit der Gegenstände der Erfahrung, und haben darum objective Gültigkeit in einem synthetischen Urtheil a priori" sagt kein Bestehen mehr aus, sondern nur noch Verstehensstrukturen, die sich auf die Möglichkeit gegenständlicher Erfahrung beziehen:

Die transzendentale Reflexion der zweiten Auflage geht [...] nicht mehr so vor, dass sie von den Setzungen des determinierenden Denkens ihren Ausgang nimmt, sondern sie muss die Verstehensstruktur des Erkennens so fassen, dass das Erkennen als in seiner Unbezüglichkeit vor der Unterscheidung von Anschauen und Denken, die aus dem determinierenden Begreifen stammt, stehend, in seiner Einheit sein aposteriorisches Geschehen als Bedingung von dessen Möglichkeit ist.

In der Entwicklung, die sich von der 1. zur 2. Auflage der KrV über die Prolegomena feststellen lässt, werden die Setzungen aus ihrer anfänglichen Eigengeltung in die apriorische Einheit der Reflexion zurückgenommen, so dass das im menschlichen Leben geleistete Urteilen und räumliches Bestehen als das Zugleich aus der synthetischen Einheit der Apperzeption gedeutet werden:

Bestehen der Dinge im Raum und das System der reinen Begriffe sind so (in der zweiten Auflage) die Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung, die aus sich das Zeitverständnis als die Form der aposteriorischen Welterfahrung entlassen. In beiden sind Anschauen und Denken, die eben nur vom dogmatischen Denken her in Form von Setzungen übernommen werden, zu einer höheren Einheit zusammengenommen, eben [...] der transzendentalen Einheit der Apperzeption.

Aber auch daraus ergibt sich keine positive Bestimmung des Erkennens, denn sowohl das menschliche Leben wie auch das räumliche Bestehen sind nur im Aposteriori bekannt. Dass das Aposteriori sein kann, ist das Sein oder die Realität, die nicht aus nachträglicher Abstraktion verstanden werden kann. Nach Kopper sind wir uns im analytischen Urteil dieser Realität gewiss, aber diese Gewissheit ist unbezüglicher Art, sie kennt den Bezug des Denkens auf das Andere, den das empirische Bewusstsein setzt, nicht:

Das Einfache ist in analytischem Übereinkommen mit sich selbst die Realität, und diese Realität weist sich zugleich eben in dem in sich analytischen Sein als die reale, d. h. unvermeidliche und untilgbare Realität aus. [...] Die Realität ist unbezüglich als sie selbst, d. h. das Wesen der Welt kann den Bezug auf ein Anderes nicht kennen; das Nichts oder der Mangel ist daher kein Begriff. Das „Was" des Sichgebens der Welt kann nur die Realität selbst sein.

Trotz des Scheiterns ihrer Methode hat die KrV das bleibende Verdienst, das Denken aus seinem in das vorstellende Denken gebundenen Befangensein zurückzuführen auf die transzendentale Einsicht in die absolute Geltung des reinen Gesetzes. In der transzendentalen Einsicht liegen die Imperative, deren erster von der Äußerlichkeit hergenommen als Notwendigkeit des Begreifens des Aufeinanderbezogenseins von menschlichem Leben (in der Zeit) und dem Bestehen der apriorischen Bedeutungen (im Raum) zu bezeichnen ist: „Das Wesen der Erscheinung mit dem Wesen des menschlichen Selbstbewusstseins in eins zu denken, ist nach Kant die eigentliche Aufgabe der Metaphysik." Kopper versteht diesen Imperativ als Nötigung zur Reform der Methode. Nach einer solchen Reform dürfen die Determinationsbegriffe „Anschauung" und „Begriff" nicht mehr Erklärungsprinzip der Reflexion sein, sondern am Ursprung der Reflexion muss das reine Gesetz als Leistung des die Objektivität gründenden Begriffs stehen:

La pensée déterminante (et sa certitude non discutée) ne vaut plus comme principe explicatif de la réflexion transcendantale. Mais la réflexion transcendantale se prenant elle-même comme le principe de son auto-explication, elle se sert des détérminations de la pensée hétéronome que pour en faire l'instrument du sens intelligible et irrelationel de notre connaissance et du monde même.

In der Feststellung, dass alle reinen Begriffe, deren der Verstand fähig ist, dem determinierenden Denken, das die Entgegensetzung von Begriff und Anschauung bedingt, entstammen, durch das immer nur ein Sprechen über die Realität erreicht werden kann, durch das sich diese Realität, wie Kopper sagt, in der Verlorenheit zu sich selbst erreicht, liegt an sich die Offenheit für den Überschritt zu einem von der gegenständlichen Logik befreiten Denken. In diesem Denken wäre das Verhältnis von Determination und Reflexion umzukehren: Anstatt dass sich das Denken, wie bei Kant, aus der Negation des in die Erfahrungsinhalte eingegangenen Begreifens für die Metaphysik gewinnt, müsste es möglich sein, aus der transzendentalen Einsicht das determinierende Begreifen als Sichgestalten der Reflexion zu verstehen und darzustellen. Die wachsende Komplexität dieses Grundgedankens soll in folgenden drei Zitaten deutlich werden:

Man kann sich aber eine Metaphysik denken, in der der Verstand sich aus der Einheit der Vernunft erfüllt und deswegen auch als ans Anschaubare gebundener Verstand Denken aus der Einheit, d. h. aber vor der Gegenständlichkeit liegendes Denken bleibt. (1953)

Die Notwendigkeit des Grundsatzes soll selbst in den Begriff gezogen werden; das bedeutet, den Begriff so umgestalten, daß er nicht nur Begriff von einem bestimmten Etwas, sondern zugleich auch Begriff eines Geschehens ist, das, indem es sich auf die Weise des Etwas darstellt, doch das unbezügliche Sichereignen von Notwendigkeit ist. In der Reflexion muß der Begriff, indem er das Begreifen eines bestimmten Etwas ist, auch als Geschehen von Notwendigkeit, die sich durch sich selbst bezeugt, verstanden werden können. (1973)

Die Apriorität in sich des Begreifens im Bestimmten, wie sie hier [in der 2.Aufl. der KrV] verstanden ist, ist auch nicht die immanente Apriorität des bloß analytischen Begreifens; sie ist eine Apriorität, die weder als synthetisch noch als analytisch bestimmt werden kann, sondern die die Apriorität ist, die dem Begreifen zukommt, sofern es das Geschehen des Vollzugs des Wissens der Reflexion selbst als Faßlichsein ist, so dass es, ohne in seinem Charakter gewandelt zu sein, unmittelbar das unbezügliche Statthaben des als Sichbezeugen geschehenden Verstehens ist. (1976)

Eine solche Reform des Denkens ist nur im empirischen Bewusstsein möglich, in das die bestimmende Leistung des Begriffs immer schon gebunden ist. Die Welt mit ihren Dingen, deren Dasein der denkende Mensch durch Gesetze bestimmt, hat bei Kant die Bedeutung der unaufhebbaren Voraussetzung für das Zusichkommen des reflektierenden Denkens. In der Dialektik macht Kant diese Voraussetzung für den transzendentalen Schein, der im Stillstand im Skeptizismus aufgelöst ist, verantwortlich. Der kontradiktorische Widerspruch löst sich in die dialektische Entgegensetzung auf, wenn die Voraussetzung entfällt, die darin besteht, dass ich die Welt, „als an sich selbst, ihrer Größe nach bestimmt" ansehe und also „diese Bestimmung zur Welt, als einem an sich selbst wirklichen Dinge, hinzusetze [...]". „Der Widerstreit der daraus gezogenen Sätze entdeckt [...], daß in der Voraussetzung eine Falschheit liege, und bringt uns dadurch zu einer Entdeckung der wahren Beschaffenheit der Dinge, als Gegenstände der Sinne". Diese „wahre Beschaffenheit der Dinge" ist in der kritischen Philosophie für die theoretische Reflexion nur dialektisch erreichbar, die Reflexion kann ihr nur in der Einschränkung des bedingten Verstandesbegriffs Ausdruck verleihen, während die eigentliche Realisierung der wahren Bedeutung dem praktischen Vernunftgebrauch obliegt: „In einer Kritik des praktischen Gebrauchs der reinen Vernunft würde die erscheinende Welt als moralische Welt ihrer wahren Bedeutung gemäß in systematischer Einheit gedacht und darin das dritte Stadium der Metaphysik erreicht und das philosophische Denken in einer transzendentalen Theologie vollendet". Kant hat dieses Programm in der Methodenlehre der KrV entworfen, aber es scheint so, dass er in den nachfolgenden Schriften das Gestalten der Welt aus dem Begriff, durch den denkenden Menschen, doch wieder nur in der Voraussetzung des Bezuges von natürlicher und intelligibler Ordnung begreiflich machen konnte. Die theoretische Vernunft bleibt bei Kant ganz in den Verstand und sein bedingtes Vorstellen objektiver Bedeutung in Raum und Zeit gebunden.

Nach Kopper sind das Begreifen, wie es sich im Erkennen der Naturgesetze betätigt, und das Wahrnehmen, das als Urteilen Leisten ursprünglicher Synthesis ist, das sich analytisch – im Setzen der Relationen und deren im Begriff zusammengefassten Notwendigkeit – bekannt wird, von ihrer Unterschiedenheit her nicht in die Einheit des Begreifens zu fassen, gerade weil beides als Produkt ursprünglich schöpferischen Gestaltens gewusst ist und geschieht. Dieses Gestalten ist nicht Schöpfung von Gegenständen durch den denkenden Menschen, sondern es ist ein Gestalten, in dem im Denken der Begriff des denkenden Subjekts, des Cogito, ebenso wie der der Objekte erst hervorgeht und in dem auch der denkende Mensch sich selbst nur aus dem Nacheinander in der Zeit und dem Auseinander des ausgedehnten Leibes zur Einheit des identischen Begriffs zu bringen vermag.

Die unbedingte Forderung, die für die theoretische Vernunft aus der KrV hervorgeht, besteht für Kopper deshalb darin, dass die Voraussetzung durch die Leistung des reflektierenden Denkens selbst in die Reflexion zurückgenommen werde:

Daß die Reflexion sich als Reflexion verwirkliche, daß das weltliche Erscheinen nicht mehr als Voraussetzung, sondern als Sieselbstsein der Reflexion als Manifestation begriffen sei, das läßt sich nur aus der Reflexion selbst verstehen, ohne daß doch eine Reflexion, die selbst schon in die Voraussetzung gebunden ist, durch sich zu diesem reinen Sichverstehen der Reflexion hinführen könnte.

Während Kant die unbedingte Bedeutung, die Selbsterkenntnis der Vernunft, in der Negation der bedingten Verstandeserkenntnis zu erreichen sucht und in dieser Methode die Voraussetzung hypostasiert, wäre die Koppersche Reflexion als solche zu verstehen, in der das Dasein der Welt und des Menschen als unbezügliches Ereignis, in dem die Unterschiedenheit als das Nichtige durchschaut ist, verstanden ist. In dieser Gewissheit ruhend geschieht die Welt als transzendentales Objekt des reinen praktischen Vernunftgebrauchs. Die Aufhebung der Selbstverstellung des theoretischen Denkens ist dafür die unabdingbare Voraussetzung. Erst wenn die Natur des synthetischen Urteils als eine solche verstanden ist, die sich nicht auf ein außer ihr Befindliches bezieht, sondern das aus der synthetischen Einheit der Apperzeption, wie Kopper sagt, unbezüglich es selbst ist, kann sich die Reflexion zum moralischen Verständnis der Welt und des Menschen befreien, weil erst dann offen ist, dass das Weltbewusstsein und das menschliche Leben, das Bestehen im Raume und die durch das Bewusstsein erstellte Zeitstruktur der Gesetze, äußerer und innerer Sinn, ein- und derselbe, durch zeitliches Begreifen selbst nicht betroffene Vorgang sind:

Die Aufhebung der Voraussetzung bedeutet die Befreiung der Reflexion zu sich selbst. Das reflektierende Bewusstsein vollzieht sich für sich selbst ausdrücklich aus sich selbst, das theoretische Bewusstsein ist als Leistenkönnen des Denkens offenbar, das kein eigenständiges Prinzip ist, sondern sich selbst ganz der Reflexion, in der das unbestimmte Unbezügliche seine Einheit ist, verdankt. Das logische Anliegen der auf die Weise des Erscheinens geschehenden Reflexion in Bezug auf sich selbst vollendet sich so im analytischen Beschlossensein des Erscheinens im einfachen Wesen der Reflexion selbst. Die Vernunft, die dergestalt als die voraussetzungslose Gewissheit der Reflexion das Wesen des Menschen und der Welt ganz in sich einbeschließt, kann im Unterschied zu einer in Bestimmungen verfahrenden theoretischen Vernunft auch der Glaube genannt werden.

Footnotes 1 Joachim Kopper in: Transzendentales und dialektisches Denken. Köln 1961, 41: „Die Problematik der Antinomik der kleinsten Teile ist dieselbe wie die der Antinomik der größten Ausdehnung, nur dass es hier recht eigentlich darum geht, den innerlichen Grund des Gegebenseins des Gegebenen zu finden, während es in der ersten Antinomie darum geht, den Grund des Gegebenen von seinem Sichausbreiten her zu erreichen." Kopper hat sich während seiner Auseinandersetzung mit der theoretischen Philosophie Kants immer wieder neu mit der Antinomik Kants befasst. Vgl. u. a.Reflexion und Determination. Berlin 1976, 58 ff.; Einführung in die Philosophie der Aufklärung. Darmstadt 1979, 98; Ethik der Aufklärung. Darmstadt 1983 , 124 ff.; „Erscheinung", in: Handbuch philosophischer Grundbegriffe. Hrsg. v. Hermann Krings, Hans Michael Baumgartner und Christoph Wild. Bd. 1. München 1972, 421 ff. 2 Unendliche Zeit kann nicht als gegeben vorausgesetzt werden, während die Gegenthese genau dies behauptet: Nicht der gegenwärtige Zustand und dessen Vorbedingungen seien gegeben, sondern das Geschehen von der Vergangenheit in die Zukunft als ein mit sich identisches, zugleich aber auch unabschließbares und unendliches Geschehen sei gesetzt. 3 „Der Beweis von beiden kann – welches merkwürdig ist! – nicht direkt, sondern nur apagogisch, d. i. durch Widerlegung des Gegenteils geführt werden." Kant, Immanuel: Welches sind die wirklichen Fortschritte, die die Metaphysik seit Leibnizens und Wolffs Zeiten in Deutschland gemacht hat? (FM, AA 20, 288. 19–21). Kant setzt dem in der Methodenlehre die ostensive Beweisart entgegen. 4 FM, AA 20: 292.03–06: „Diese Antinomie der reinen Vernunft, welche den skeptischen Stillstand der reinen Vernunft nothwendig zu bewirken scheint, führt am Ende, vermittelst der Kritik, auf dogmatische Fortschritte [...]", und FM, AA 20: 327.07–12: „Diese Antinomie der Vernunft" führt „in eine Verzweiflung der Vernunft an sich selbst, allen Anspruch auf Gewißheit aufzugeben, welches man den Zustand des dogmatischen Scepticismus nennen kann." FM, AA 20: 329.06–13: „Dieser sceptische Stillestand, der keinen Scepticism, d. i. keine Verzichtung auf Gewißheit in Erweiterung unserer Vernunfterkenntniß über die Grenze möglicher Erfahrung enthält, ist nun sehr wohlthätig; denn ohne diese hätten wir die größeste Angelegenheit des Menschen, womit die Metaphysik als ihrem Endzweck umgeht, entweder aufgeben, und unsern Vernunftgebrauch bloß aufs Sinnliche einschränken, oder den Forscher mit unhaltbaren Vorspiegelungen von Einsicht, wie so lange geschehen ist, hinhalten müssen [...]". In der KpV, AA 05: 193, bezeichnet Kant die Antinomie der reinen Vernunft als „die wohlthätigste Verirrung [...], in die die menschliche Vernunft je hat gerathen können, indem sie uns zuletzt antreibt, den Schlüssel zu suchen, aus diesem Labyrinthe herauszukommen, der, wenn er gefunden worden, noch das entdeckt, was man nicht suchte und doch bedarf, nämlich eine Aussicht in eine höhere, unveränderliche Ordnung der Dinge, in der wir schon jetzt sind [...]". 5 FM, AA 20: 291.08–22. 6 KrV, B 20: „Von diesen Wissenschaften [reine Mathematik und reine Naturwissenschaften], da sie wirklich gegeben sind, läßt sich nun wohl geziemend fragen: wie sie möglich sind; denn daß sie möglich sein müssen, wird durch ihre Wirklichkeit bewiesen." Ebenso: „Gleichwohl geht die Geometrie ihren sicheren Schritt durch lauter Erkenntnisse a priori , ohne daß sie sich, wegen der reinen und gesetzmäßigen Abkunft ihres Grundbegriffs vom Raume, von der Philosophie einen Beglaubigungsschein erbitten darf." KrV, B 120/A 88. 7 Kopper, Joachim : „ Das Erkennen als ein Erkennen in bloßer Erscheinung. Zu Ingeborg Heidemanns Verständnis der Kritik der reinen Vernunft. " In: Kant-Studien 66, 1975, 220–230, 225. 8 Materialien zu Kants „Kritik der reinen Vernunft ". Hrsg. von Joachim Kopper und Rudolf Malter. Frankfurt/M. 1975, Einleitung 14. Vgl. auch: „C'est seulement à partir de l'antinomique de la raison qu'il est possible de comprendre toute la réflexion transcendantale [...]". In: Kopper, Joachim: „La signification de Kant pour la philosophie française". In: Archives de philosophie 44, 1981, 63–83. Zitiert aus: Kopper, Joachim: Philosopher sans frontières. Articles français. Hrsg. von Lutz Baumann, Margit Ruffing und Margit Kopper. Darmstadt 2018, 70. 9 KrV, B 126/A 93: „Nun enthält aber alle Erfahrung, außer der Anschauung der Sinne, wodurch etwas gegeben wird, noch einen Begriff von einem Gegenstande, der in der Anschauung gegeben wird, oder erscheint: demnach werden Begriffe von Gegenständen überhaupt, als Bedingungen a priori aller Erfahrungserkenntniß zum Grunde liegen: folglich wird die objective Gültigkeit der Kategorien, als Begriffe a priori , darauf beruhen, dass durch sie allein Erfahrung (der Form des Denkens nach) möglich sei." KrV, B 136. Ibid. Kant hat den Skeptizismus in den kosmologischen Antinomien im gesetzmäßigen Widerstreit der Thesen rational zusammengefasst. Er liegt aber bei den Vorgängern Kants (vor allem Descartes und Hume) ebenso vor, wie er systematisch, aus dem Aufbau der KrV insgesamt, hervorgeht. Leider kann ich dies im Rahmen dieser kurzen Abhandlung nicht ausführlicher darstellen. KrV, B 127/A 94. Ob Kant mit der Darstellung des Kausalprinzips in der zweiten Analogie der Erfahrung Humes Einwände gegen die Geltung des Kausalgesetzes widerlegt hat, widerlegen wollte und/oder (nicht) konnte, wird bis heute in der Forschung kontrovers diskutiert. Vgl. dazu: Chance, Brian A.: „Sensibilism, Psychologism, and Kant's Debt to Hume". In: Kantian Review 16, 2011, 325–349. Watkins, Eric: Kant and the Metaphysics of Causality. Cambridge/New York 2005. Hatfield Gary: „What Were Kant's Aims in the Deduction?" In: Philosophical Topics 31, 2003, 165–198. Kuehn, Manfred: „Kant's Conception of Hume's Problem". In: Journal oft he History of Philosophy  21, 1983, 175–193. Eine kurze Hinführung auf diese Kontroversen und deren Einbettung in den historischen Kontext findet sich in Chance, Brian A.: „Causal Powers, Hume's Early German Critics, and Kant's Response to Hume". In: Kant-Studien 104, 2013, 213–236. Kopper, Joachim: „Kants Zweite Analogie der Erfahrung". In: Kant-Studien 61, 1970, 289–306, 294: „Es ist die Frage, ob man mit Hume das menschliche Erkennenkönnen verstehen könne als zusammengesetzt aus dem Beeindrucktwerden durch sich uns gebende Realität und dem davon völlig unterschiedenen analytischen Begreifen, das doch von dem Beeindrucktsein als von der Voraussetzung, unter der es allein möglich werden kann, seinen Ausgang nehmen muss." Zu Hume vgl. u. a.Die Stellung der Kritik der reinen Vernunft im neueren Denken. Darmstadt 1984, 119 ff; Philosophie der Aufklärung , 27 ff.; Ethik der Aufklärung. Darmstadt 1983, 48 ff., 130 ff. Kopper, Joachim: Reflexion und Determination. Berlin 1976, 63 f. KrV, B 243/A 198. Nach Heidegger gehört das Verneinen zur Konstitution des Seienden ursprünglich dazu: „Das Nichts gibt nicht erst den Gegenbegriff zum Seienden her, sondern gehört ursprünglich zum Wesen selbst. Im Sein des Seienden geschieht das Nichten des Nichts." Heidegger, Martin: Was ist Metaphysik? Frankfurt/M.5 1949, 32. Vgl. Log, AA 09: 34.02–07: „Zwar handelt die Logik auch vom Erkennen, weil beim Erkennen schon Denken stattfindet. Aber Vorstellung ist noch nicht Erkenntniß, sondern Erkenntniß setzt immer Vorstellung voraus. Und diese letztere läßt sich auch durchaus nicht erklären. Denn man müßte, was Vorstellung sei ? doch immer wiederum durch eine andere Vorstellung erklären." Wenn die Sinneswahrnehmung durch verschiedene Mechanismen erklärt wird, die physische Stimuli wie Lichtwellen oder chemische Signale in elektrische Signale umwandeln, dann liegt ein solches Erklären von Vorstellung durch andere Vorstellungen vor. KrV, B 242/A 197. Eines „Begreifens", das freilich anderer Art sein muss als das im analytischen Urteil vorliegende Verknüpfen von Begriffen nach dem Satz des Widerspruchs. KrV, B 243/A 198. Kopper, Joachim: „Kants Zweite Analogie der Erfahrung." In: Kant-Studien 61, 1970, 289–306, 303. Die Nötigung, die in transzendentaler Reflexion auf den Grundsatz als logisches Erfordernis des Wissenkönnens eingesehen ist, gibt sich empirisch in der Vorstellung bewegter Objekte. KrV, B 154–155: „Bewegung, als Handlung des Subjects, (nicht als Bestimmung eines Objects,) folglich die Synthesis des Mannigfaltigen im Raume, wenn wir von diesem abstrahiren und bloß auf die Handlung Acht haben, dadurch wir den inneren Sinn seiner Form nach bestimmen, bringt sogar den Begriff der Succession erst hervor. Der Verstand findet also in diesem nicht etwa schon eine dergleichen Verbindung des Mannigfaltigen, sondern bringt sie hervor [...]". Anm. dazu: „Bewegung als Beschreibung eines Raumes, ist ein reiner Actus der successiven Synthesis des Mannigfaltigen in der äußeren Anschauung überhaupt durch productive Einbildungskraft und gehört nicht allein zur Geometrie, sondern sogar zur Transscendentalphilosophie." In ursprünglicher Synthesis sind Einbildungskraft und Verstand nicht unterscheidbar, erst in der Reflexion auf die Vorstellung bewegter Objekte, auf „vollbrachte" Synthesis, lässt sich der Verstand als Vermögen der Regeln von der Einbildungskraft als Vermögen des Bildens räumlicher Bezüge unterscheiden. KrV, B 246/A 201. KrV, B 244/A 199. Mit diesem Wort möchte Kopper über die bloße Entgegensetzung von apriorischem Gesetz und aposteriorischer Darstellung desselben in der Anschauung hinaus. „Sichdarstellen" meint, dass Anschauen nicht nur als Zugegensein des Bewusstseins eines Gesetzes stattfindet, sondern dass auch das Bewusstsein des Gesetzes nur aus dem Gedanken des Bestimmtseins der „a priori gegebenen Einheit" des Wissenkönnens möglich ist. In diesem Sinne ist das Anschauen bei ihm unmittelbare Präsenz, unmittelbares Sichzugegensein unbezüglicher Bedeutung. Dazu z. B.Reflexion und Determination , 69: „Diese Objektivität geht nicht auf Sachen, sondern sie geht auf das Geschehen von Erscheinen, sie meint die unbezügliche Bedeutung, die so statthat, dass sie sich, ohne sich selbst als solche verstehen zu können, doch auf die Weise des Gegebenen darstellt." Vgl. KrV, B 130: „Allein die Verbindung eines Mannigfaltigen überhaupt, kann niemals durch Sinne in uns kommen [...]; denn sie ist ein Actus der Spontaneität der Vorstellungskraft, und da man diese, zum Unterschiede von der Sinnlichkeit Verstand nennen muß, so ist alle Verbindung [...] eine Verstandeshandlung, die wir mit der allgemeinen Benennung Synthesis belegen würden, um dadurch zugleich bemerklich zu machen, daß wir nichts, als im Object verbunden vorstellen können, ohne es vorher selbst verbunden zu haben, und [...] die Verbindung [...] ein Actus seiner Selbstthätigkeit ist." Für Kant geht die Einheit des Wissenkönnens der transzendentalen Einheit der Apperzeption vorher: „Synthetische Einheit des Mannigfaltigen, als a priori gegeben, ist also der Grund der Identität der Apperception selbst, die a priori allem meinem bestimmten Denken vorhergeht." KrV, B 134. Und: „Diese Einheit, die a priori vor allen Begriffen der Verbindung vorhergeht, ist nicht etwa jene Categorie der Einheit [...]." KrV, B 131. Kopper, Joachim: „Kants Lehre vom Übergang als die Vollendung des Selbstbewusstseins der Transzendentalphilosophie." In: Kant-Studien 55, 1964, 1–32, 12. Vgl. Vorrede 1. Aufl. KrV: „Ein solches System der reinen speculativen Vernunft hoffe ich [...] selbst zu liefern, welches, [...] ungleich reicheren Inhalt haben soll, als hier die Kritik, die zuvörderst die Quellen und Bedingungen ihrer Möglichkeit darlegen mußte [...]" (KrV, A XXI) sowie Vorrede zur 2.Aufl.: „Sie [die Kritik der reinen speculativen Vernunft] ist ein Tractat der Methode, nicht ein System der Wissenschaft selbst [...]." KrV, B XXII. KrV, B 824–825/A 797: „Nun ist alle synthetische Erkenntniß der reinen Vernunft in ihrem speculativen Gebrauche, nach allen bisher geführten Beweisen, gänzlich unmöglich. Also giebt es gar keinen Kanon des speculativen Gebrauchs derselben (denn dieser ist durch und durch dialektisch), sondern die transscendentale Logik ist in dieser Absicht nichts als Disciplin. Folglich, wenn es überall einen richtigen Gebrauch der reinen Vernunft gibt, in welchem Fall es auch einen Kanon derselben geben muß, so wird dieser nicht den speculativen, sondern den praktischen Vernunftgebrauch betreffen [...]", s. auch KrV, B 833/A 805. Kopper, Joachim: „Kants Lehre vom Übergang als die Vollendung des Selbstbewusstseins der Transzendentalphilosophie." In: Kant-Studien 55, 1964, 1–32, 11. KrV, Vorrede zur ersten Auflage A XVII. Kopper, Joachim: „Zu Kants Lehre von der Objektivität der Erkenntnisurteile". In: Akten des 4. Internationalen Kant-Kongresses Mainz, 6.–10. April 1974. Teil 1. Kant-Studien-Sonderheft – Symposien. Hrsg. von Gerhard Funke und Joachim Kopper. Berlin/New York 1974, 97. „[...] eine wirklich kritische und transzendentale Methode hätte die Unterscheidung zwischen Objekt und Ursprung unserer Erkenntnisse nicht gekannt, weil diese Erkenntnisse nicht mehr als etwas Vorausgesetztes verstanden wären, sondern als synthetische Urteile, in denen sich die Vernunft selbst erkennt und reflektiert." [dieses und alle ff. französischen Zitate übersetzt v. Verf.]. Kopper, Jachim : „Kant et l'histoire de la philosophie". In: Une philosophie du seuil. Hommage à Jean Brun. Dijon 1987, hier zitiert aus Philosopher sans frontières. Darmstadt 2018, 95. „Kant entlehnt dem gemeinen Verstand die Mittel um seine transzendentale Lehre auf bestimmte Weise zu fassen. [...] Durch diese Wiedereinsetzung des gemeinen Verstandes ist das apriorische Verständnis der Realität der Welt, das uns die reinen Formen von Anschauung und Verstand liefern, getrübt." Kopper, Joachim: „Entendement commun, idéalisme critique et anthropologie". In: L'année 1798. Kant sur l'anthropologie. Paris 1997, zitiert aus Philosopher sans frontières , 252. Nach Kants Einteilung in den Fortschritten : „Es sind also drey Stadien, welche die Philosophie zum Behuf der Metaphysik durchzugehen hatte. Das erste war das Stadium des Dogmatism; das zweite des Sceptizism; das dritte des Kriticism der reinen Vernunft." FM, AA 20: 264.08–11. Kopper, Joachim: „Die Auslegung des Lebens durch das analytische Begreifen". In: Sprache und Begriff. Festschrift für Bruno Liebrucks. Meisenheim 1974, 25–51, 25 „So gab es in der Lehre der KrV eine immanente Spaltung, das transzendentale Denken kann sich in ihr nicht wirklich entsprechen. Diese instabile Situation musste überwunden werden." Kopper, Joachim: „Kant et l'histoire de la philosophie". In: Philosopher sans Frontières , 97. Ausführlich dazu: „Kants Lehre vom Übergang als die Vollendung des Selbstbewußtseins der Transzendentalphilosophie." In: Kant-Studien 55, 1964, 1–32. KrV, B 196/A 157. „Zu Kants Lehre von der Objektivität der Erkenntnisurteile". In: Akten des 4. Internationalen Kant-Kongresses: Mainz, 6.–10. April 1974. Teil 1. Kant-Studien-Sonderheft – Symposien. Hrsg. von Gerhard Funke und Joachim Kopper. Berlin/New York 1974, 109 f. Ibid. 111. „Kants Lehre vom Übergang als die Vollendung des Selbstbewusstseins der Transzendentalphilosophie", 11 f. Die hier sehr verkürzt wiedergegebenen Aussagen Koppers zur Methode der KrV sind ausführlich dargestellt u. a. in Reflexion und Determination , 71–89 und in „Zu Kants Lehre von der Objektivität der Erkenntnisurteile." In: Akten des 4. Internationalen Kant-Kongresses Mainz, 6.–10. April 1974. Teil 1. Kant-Studien-Sonderheft – Symposien. Hrsg. von Gerhard Funke und Joachim Kopper. Berlin/New York 1974, 97–112. Die unbedingte Verpflichtung, die sich aus dieser Einsicht für den praktischen Vernunftgebrauch ergibt, der kategorische Imperativ, kann in diesem Rahmen nicht behandelt werden. Kopper, Joachim: „Erscheinung." In: Handbuch philosophischer Grundbegriffe. München 1972, 408–425, 425. „Das bestimmende Denken (und seine nicht diskutierbare Gewissheit) gilt nicht mehr als Erklärungsprinzip der Transzendentalphilosophie. Sondern die transzendentale Reflexion nimmt sich selbst als Prinzip ihrer Selbstauslegung, sie bedient sich der Bestimmungen des heteronomen Denkens nur, um daraus das Werkzeug der intelligiblen und unbezüglichen Bedeutung unseres Erkennens und der Welt selbst zu machen." Kopper, Joachim : „Quelques remarques sur la composition de la Dialectique de la faculté de juger téléologique." In : Revue Internationale de Philosophie 44, 1990, 604–620, 612 „Insofern also der Geist sich selbst allein in der Rezeptivität gegenwärtig zu sein vermag, hat er sich von sich selbst verloren." In: Transzendentales und dialektisches Denken. Köln 1961, 47. Damit meine ich die Einschränkung der reinen Verstandesbegriffe auf den empirischen Gebrauch, die Einschränkung der Erkenntnis in bloßer Erscheinung durch den Begriff des Noumenon, die Einschränkung der Ergebnisse der Transzendentalen Analytik durch die Transzendentale Dialektik , sowie die Einschränkung der Resultate der Elementarlehre insgesamt in der Methodenlehre der KrV. Kopper, Joachim: „Der ontologische Gottesbeweis Anselms und der moralische Gottesbeweis Kants." In: Annales Universitatis Saraviensis II, 1953, 73–80, Anm. 1, 79. Kopper, Joachim: „Das Verhältnis von Begriff und Grundsatz im apriorischen Gottesbeweis." In: ZphF 27, 1973, 3–23, 10. Reflexion und Determination , 99. KrV, B 532/A 504. Kopper, Joachim: „Der Kritizismus: Apotheose und Scheitern der reinen Vernunft." In: 200 Jahre Kritik der reinen Vernunft. Hildesheim 1981, 129–167, 160 Kopper, Joachim: „Über die Negation als Prinzip der Reflexion. Ein Beitrag zum Problem der Teilhabe des Vielen am Einen." In: Parusia. Studien zur Problemgeschichte des Platonismus. Frankfurt/M. 1965, 45–70, 69. Ibid., 69 f. Vollständiges Verzeichnis sämtlicher Veröffentlichungen Joachim Koppers 1985 zusammengestellt von Rudolf Malter, 2013 ergänzt von Lutz Baumann und Margit Ruffing.

By Margit Kopper

Reported by Author

Titel:
Gegenständliche Erkenntnis und transzendentale Einsicht. Zum Kantverständnis Joachim Koppers.
Autor/in / Beteiligte Person: Kopper, Margit
Link:
Zeitschrift: Kant-Studien, Jg. 113 (2022-03-01), Heft 1, S. 112-142
Veröffentlichung: 2022
Medientyp: academicJournal
ISSN: 0022-8877 (print)
DOI: 10.1515/kant-2022-2004
Schlagwort:
  • KANT, Immanuel, 1724-1804
  • REFLECTION (Philosophy)
  • Subjects: KANT, Immanuel, 1724-1804 REFLECTION (Philosophy)
  • antinomic
  • principle of causality
  • unrelational knowledge
Sonstiges:
  • Nachgewiesen in: DACH Information
  • Sprachen: German
  • Language: German
  • Document Type: Article
  • Author Affiliations: 1 = 16 Rue des Billancourtois, 91120 Palaiseau, Frankreich
  • Full Text Word Count: 12045

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